Aufgaben, Ziele und Maßnahmen im Handlungsfeld "Veranstaltungen" bestimmen sich hauptsächlich aus dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit - Weiterentwicklung 2021". Danach sind Veranstaltungen der Bundesverwaltung - einschließlich solcher im Rahmen europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze - nachhaltig und möglichst klimaneutral zu organisieren und durchzuführen. Der Leitfaden der Bundesregierung für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen ist anzuwenden. Zu Beginn der Planung ist abzuwägen, welche Argumente für die Durchführung der Veranstaltung virtuell, als Hybridveranstaltung oder als Präsenzveranstaltung sprechen. Mithilfe dieses Leitfadens können die Organisatorinnen und Organisatoren die wichtigsten Handlungsfelder bei der Veranstaltungsorganisation strukturiert umsetzen. Dabei sind die Rahmenbedingungen in den Behörden und Einrichtungen sowie jeder einzelnen Veranstaltung sehr unterschiedlich, so dass die konkrete Umsetzung des Leitfadens immer auch eine Abwägungs- und Ermessensausübung erfordert. Dies gilt ebenso für äußere Rahmenbedingungen (etwa besondere Hygienevorschriften).
Die Anwendung des Leitfadens muss bei Veranstaltungen ab 100 Teilnehmende dokumentiert werden. Die Daten werden jährlich evaluiert und erscheinen für alle Bundesbehörden kumuliert im jährlichen Monitoringbericht der Bundesregierung. Aus diesem Grund bitten wir Sie als Veranstaltende innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Veranstaltung um die Befüllung des Fragebogens (gern auch für Veranstaltungen unter 100 Teilnehmende) und Übersendung an unsere Veranstaltungsmanagerin:
Es gibt viele Möglichkeiten, eine Veranstaltung nachhaltiger zu gestalten. Zu folgenden Themenbereichen hat die Bundesregierung mit ihrem Leitfaden Ziele und Maßnahmen formuliert. Anhand der jeweiligen Checkliste können Sie selbst prüfen, welchen Erfüllungsgrad Sie mit Ihrer Veranstaltung erreichen.
- Mobilität
- Veranstaltungsort und Unterbringung der Teilnehmenden
- Energie und Klima
- Temporäre Bauten und Messestände
- Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen
- Catering
- Abfallmanagement
- Umgang mit Wasser
- Gastgeschenke und Give-aways
- Organisation, Kommunikation und Evaluation
- Barrierefreiheit
- Gender-Mainstreaming
- Umweltschonende Ausgestaltung virtueller und hybrider Veranstaltungen
Sicherheitsaspekte, wie Brandschutz oder Notfallmanagement, wurden in dem Leitfaden aufgrund der individuellen Besonderheiten der Bundesbehörden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich haben diese Vorrang vor Nachhaltigkeitsaspekten.