Enriching Lives. Opening Minds.

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:

Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen
Leitaktion 2               Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren (z.B. Strategische Partnerschaften, Wissensallianzen oder Kapazitätsaufbauprojekte)
Leitaktion 3 Unterstützung politischer Reformen

Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Die Fördermittel werden in Deutschland vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA DAAD) vergeben und können über die am Programm teilnehmenden Hochschulen beantragt werden.

Auch die Universität der Bundeswehr München verfügt über Erasmus+-Mittel in den Förderlinien für Lernmobilität von Einzelpersonen (KA 103), über welche Mobilitätsaktivitäten von Studierenden, Dozierenden und Mitarbeiter/innen gefördert werden können!

 

► Erasmus+ Programmüberblick

Erasmus+ Förderbedingungen im Überblick

Förderfähige Mobilitätsaktivitäten

An der UniBw München können durch ERASMUS+ folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden (KA 103):

Studierendenmobilität

Personalmobilität

Programmländer

Erasmus+ Studierenden- und Personalmobilität kann in folgenden Programmländern gefördert werden (KA 103):


EU-Länder

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

weitere Länder
Island, Liechtenstein, Mazedonien (FYROM), Norwegen, Türkei
(Auch Mobilitäten in überseeische Länder und Gebiete sind möglich.)

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern (KA 103):


Monatliche Mobilitätszuschüsse für Studierende (Projektjahr 2020)

Gruppe Länder SMS SMP
Gruppe 1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 450 Euro 555 Euro
Gruppe 2

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern  390 Euro 495 Euro
Gruppe 3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn  330 Euro 435 Euro

Die Höhe der Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch die NA DAAD für die jeweiligen Projekte, in die das Erasmus+ Programm unterteilt ist, auf nationaler Ebene festgelegt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen.

Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses durch die Heimathochschule erfolgt in zwei Raten: 70% zu Beginn und 30% nach Abschluss der Mobilität.


Finanzielle Förderung für Dozierende und Mitarbeiter/innen (Projektjahr 2020)

Stückkosten für Aufenthaltstage

Zielland Betrag bis zum 14. Tag der Aktivität
Betrag vom 15.-60. Tag der Aktivität
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 Euro 126 Euro
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 160 Euro 112 Euro
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 140 Euro 98 Euro

Stückkosten für Hin- und Rückfahrt

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Beträgen zur individuellen Unterstützung erhalten Hochschulmitarbeiter Zuschüsse zu ihren Reisekosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.

Die Entfernungen werden mit dem Distance Calculator der Europäischen Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück. (Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort auf-zubewahren.)

einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)
10 - 99 km 20 Euro
100 - 499 km 180 Euro
500 - 1999 km 275 Euro
2000 - 2999 km 360 Euro
3000 - 3999 km 530 Euro
4000 - 7999 km 820 Euro
8000 km und mehr 1500 Euro

 

 

Bewerbungsfristen

An der UniBw München gelten folgende Bewerbungsfristen für eine Teilnahme am Erasmus+-Programm (KA 103) :


Studierendenmobilität (SMS/SMP)

Maßnahme Bewerbungsfrist Förderzeitraum
SMS 31. Oktober
für alle im darauffolgenden Kalenderjahr geplanten Mobiliätsmaßnahmen
SMP 31. Oktober
für alle im darauffolgenden Kalenderjahr geplanten Mobiliätsmaßnahmen

Personalmobilität (STA/STT)

Maßnahme Bewerbungsfrist Förderzeitraum
STA 31. Januar für alle zwischen 01. April und 31. August geplanten Mobiliätsmaßnahmen
  31. Juni für alle zwischen 01. September und 31. März geplanten Mobiliätsmaßnahmen
STT 31. Januar für alle zwischen 01. April und 31. August geplanten Mobiliätsmaßnahmen
  31. Juni für alle zwischen 01. September und 31. März geplanten Mobiliätsmaßnahmen

 

Bewerbungsunterlagen

Folgende Bewerbungsunterlagen müssen für die Beantragung der Förderung einer Mobilitätsaktivität im Rahmen von Erasmus+ (KA 103) fristgerecht im Auslandsbüro der UniBw München eingereicht werden:


Studierendenmobilität (SMS/SMP)

► zur Bewerbung

  • MOBILITY-ONLINE Bewerbungsformular
  • MOBILITY-ONLINE Kostenabschätzung
  • kurzer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • aktuelle Notenübersicht
  • Zustimmung des militärischen Bereichs
  • Zustimmung des akademischen Bereichs
  • ggf. relevanter Sprachnachweis
  • Learning Agreement for Studies (SMS) für Auslandsstudium oder Learning Agreement for Traineeships (SMP) für Auslandspraktikum/Praxisaufenthalt

Personalmobilität (STA/STT)

  • Bewerbungsformular für Erasmus+ Personalmobilität (auf Anfrage im Auslandsbüro)
  • kurzer Lebenslauf
  • Zustimmung des/r Vorgesetzten zum geplanten Vorhaben
  • Einladung der Gastinstitution bzw. Programm an der Gastinstitution
  • Mobility Agreement for Teaching (STA) für Unterrichts- und Lehrmobilitäten oder Mobility Agreement for Training (STT) für Fort- und Weiterbildungsmobilitäten

 

Detaillierte Förderkriterien sind den Informationsseiten zu den einzelnen Aktionen zu entnehmen:

 

Auswahl und Vergabe

Die Bewerberauswahl und Vergabe von Erasmus+-Fördermitteln erfolgt an der UniBw München im Rahmen folgender Auswahl- und Vergabeverfahren (KA 103) :


Studierendenmobilität (SMS/SMP)

Studierende der UniBw München, die sich für die Teilnahme am Erasmus+ Programm interessieren, müssen sich zunächst über das offizielle Bewerbungsverfahren des Auslandsbüros für einen Auslandsaufenthalt bewerben. Die Bewerberauswahl erfolgt anhand der Vorgaben des Kriterienkatalogs.

Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zusage für einen Auslandsaufenthalt erhalten haben und die Förderkriterien für eine Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllen, erhalten vom Auslandsbüro eine separate Mitteilung über die Möglichkeit und Modalitäten einer Förderung durch das Erasmus+ Programm (Voraussetzung: Mittelzusage des DAAD).

► zur Bewerbung


Personalmobilität (STA/STT)

Die Auswahl für Erasmus+-Mobilitätsaktivitäten von Dozierenden und Mitarbeiter/innen der UniBw München erfolgt im Rahmen einer Begutachtung aller eingegangenen Bewerbungen durch ein Auswahlgremium. Letzteres entscheidet nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfristen über eine Förderung anhand folgender Kriterien:

  • Erfüllung der Erasmus+ Förderkriterien für die Maßnahmen STA bzw. STT
  • Motivation
  • Relevanz und Mehrwert der Mobilität für den eigenen Arbeitsbereich an der UniBw München
  • ggf. Sprachkenntnisse
  • Bereitschaft Gegenbesuche zu empfangen und zu betreuen
  • Mittelzusage des DAAD

 


 

Erasmus+ für Promovierende

Doktorandinnen und Doktoranden können abhängig vom jeweiligen Auslandsvorhaben entweder im Rahmen einer Erasmus+-Studierenden- oder Personalmobilität gefördert werden:

 

Für Promovierende gelten bei der Beantragung von SMP-, STA- oder STT-Mobilitäten die Bewerbungsfristen für die Personalmobilität. Bei der Beantragung einer SMS-Mobilität sind die Nominierungs- und Bewerbungszeiträume der jeweiligen Erasmus+-Partnerhochschulen zu berücksichtigen.

Neuerungen in Erasmus+ (2014-2020)

  • SMS: Studierende können mehrfach, in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Dokotrat) jeweils bis zu zwölf Monate gefördert werden
  • SMP: Praktika/Praxisaufenthalte sind bereits ab zwei Monaten (60 Tage) möglich und können während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden
  • die monatlichen Mobilitätszuschüsse für Studierende werden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten
  • zur Feststellung der Fremdsprachenkompetenz von Studierenden werden ab Oktober 2014 verpflichtende Tests vor und nach der Mobilität flächendeckend eingeführt
  • zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz können Studierenden ab Herbst 2014  Online-Sprachkurse angeboten werden
  • um eine möglichst umfassende Anerkennung von im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen zu erreichen, werden die Monitoring-Aktivitäten deutlich intensiviert: Mobility Tool Plus (MT+) der EU KOM befragt alle Geförderten zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Arbeitsleistungen

Dokumente und Durchführungshinweise

Folgende Dokumente und Aktionen sind Bestandteil einer Erasmus+-Mobilitätsmaßnahme (KA 103) und müssen vor, während und nach der Mobiltiät zur Verfügung gestellt und (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Auslandsbüro) bearbeitet bzw. durchgeführt werden:


Studierendenmobilität (SMS/SMP)

  • Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende geregelt.
  • Das Grant Agreement wird vor Beginn des Auslandsaufenthalts zwischen entsendender Einrichtung und Studierenden abgeschlossen. Es bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes und muss daher im Original vorliegen. Das Grant Agreement enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Zahlungsweise. Es wird im Vorfeld einer jeden Mobilität vom Auslandsbüro erstellt und den Geförderten zur Unterschrift zugesandt.
  • Das Learning Agreement for Studies (SMS) für Auslandsstudien oder Learning Agreement for Traineeships (SMP) für Auslandspraktika/Praxisaufenthalte beschreibt im Wesentlichen das Programm für den Studienaufenthalt bzw. das Praktikum, legt die Lernziele für die Lernphase im Ausland fest und enthält ebenfalls Bestimmungen für die förmliche Anerkennung der Lernergebnisse. Es wird im Vorfeld einer Mobilität vom Studierenden erstellt und muss vor dem Aufenthalt von drei Parteien (Heimathochschule, Gasthochschule, Studierender) unterzeichnet und in Kopie an das Auslandsbüro übermittelt werden.

  • Die Confirmation of Arrival wird zur Bestätigung der Ankunft zu Beginn der Mobilität seitens der Gastinstitution unterzeichnet und im Anschluss in Kopie an das Auslandsbüro übermittelt. Zusammen mit Grant Agreement, Learning Agreement und dem Abslovieren des ersten OLS-Sprachtests bildet sie die Grundlage für die Auszahlung der ersten Rate des Erasmus+-Mobilitätszuschusses (70%).
  • Die Confirmation of Stay wird zur Bestätigung des Aufenthaltszeitraums kurz vor Ende der Mobilität seitens der Gastinstitution unterzeichnet und im Anschluss in Kopie an das Auslandsbüro übermittelt. Zusammen mit dem Abslovieren des zweiten OLS-Sprachtests sowie der Vervollständigung des Teilnehmerberichts (EU-Survey) bildet sie die Grundlage für die Auszahlung der zweiten Rate des Erasmus+-Mobilitätszuschusses (30%).
  • Das Transcript of Records (ToR) dokumentiert die im Ausland erbrachten Studienleistungen (besuchte Lehrveranstaltungen und Module, ECTS-Credits und Noten) und wird von der Gasthochschule nach Bekanntgabe der erzielten Ergebnisse an die Studierenden ausgestellt.
  • Am Erasmus+-Programm teilnehmende Studierende müssen sowohl vor als auch nach ihrer Mobilität einen OLS-Sprachtest in der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache ihrer aufnehmenden Einrichtung durchführen (Ausnahme: Muttersprachler). Nach Zuweisung der Lizenzen durch die entsendende Hochschule erhalten Geförderte den Zugang zu den Sprachtests jeweils automatisch per E-Mail. Die Ergebnisse sind für das Auslandsbüro einsehbar.
  • Insofern Lizenzen verfügbar sind, erhalten am Erasmus+-Programm teilnehmende Studierende außerdem die Möglichkeit, an einem OLS-Sprachkurs in der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache ihrer aufnehmenden Einrichtung teilzunehmen. Nach Zuweisung der Lizenzen durch die entsendende Hochschule erhalten Geförderte den Zugang zu den Sprachkursen per E-Mail.
  • Geförderte sind dazu verpflichtet, nach Abschluss der Erasmus+-Mobilitätsmaßnahme einen Teilnehmerbericht (EU-Survey) über das Mobility Tool+ der Europäischen Kommission zu erstellen. den alle Studierenden am Ende ihres Aufenthaltes zusätzlich im Auslandsbüro einreichen müssen.
  • Des Weiteren ist zusätzlich ein schriftlich ausformulierter Erfahrungsbericht für das Auslandsbüro zu erstellen.

Personalmobilität (STA/STT)

  • Das Grant Agreement wird vor Beginn des Auslandsaufenthalts zwischen entsendender Einrichtung und Hochschulpersonal abgeschlossen. Es bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes und muss daher im Original vorliegen. Das Grant Agreement enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Zahlungsweise. Es wird im Vorfeld einer jeden Mobilität vom Auslandsbüro erstellt und den Geförderten zur Unterschrift zugesandt.
  • Das Mobility Agreement for Teaching (STA) für Unterrichts- und Lehrmobilitäten oder Mobility Agreement for Training (STT) für Fort- und Weiterbildungsmobilitäten dient der Festschreibung der Ziele sowie Bestimmung der inhaltlichen Zuordnung und Dauer einer Mobilitätsmaßnahme. Es wird im Vorfeld einer Mobilität vom Hochschulpersonal erstellt und muss vor dem Aufenthalt von drei Parteien (Heimathochschule, Gasthochschule, Studierender) unterzeichnet werden und in Kopie an das Auslandsbüro übermittelt werden.

  • Die Confirmation of Stay STA oder Confirmation of Stay STT wird zur Bestätigung des Aufenthaltszeitraums (im Fall von STA zusätzlich zur Bestätigung des abgeleisteten Lehrdeputats) kurz vor Ende der Mobilität seitens der Gastinstitution unterzeichnet und im Anschluss in Kopie an das Auslandsbüro übermittelt.

  • Bei Personalmobilitäten muss zusätzlich zu den Erasmus-Unterlagen ein (ggf. durch den/die Vorgesetze/n) unterzeichneter  Dienst- bzw. Beihilfereiseantrag eingereicht werden, welcher für eine Genehmigung der Mobilität der Gegenzeichnung durch das Auslandsbüro bedarf (Kostenübernahme).

  • Geförderte sind dazu verpflichtet, nach Abschluss der Erasmus+-Mobilitätsmaßnahme einen Teilnehmerbericht (EU-Survey) über das Mobility Tool+ der Europäischen Kommission zu erstellen.
  • Des Weiteren muss von STT-Geförderten zusätzlich ein persönlicher Erfahrungsbericht im Auslandsbüro eingereicht werden.

Online-Sprachunterstützung in Erasmus+ (OLS)

Die Förderung der Sprachenkompetenz und des Spracherwerbs gehören im Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+ zu den leitenden Zielen. Die Europäische Kommission stellt Erasmus+- Teilnehmern eine Online-Sprachunterstützung zur Verfügung, um deren Kenntnisse der Sprache, in der sie während ihres Aufenthaltes studieren oder arbeiten, zu verbessern.

Die Online-Sprachunterstützung (Online Linguistic Support, OLS) umfasst zwei Sprachtests sowie einen Sprachkurs. Im Hochschulbereich steht dieses Angebot Geförderten zur Verfügung, die einen Aufenthalt zu Studienzwecken oder zu Praktikumszwecken im europäischen Ausland verbringen.

OLS-Sprachtests werden für alle 24 Sprachen der Europäischen Union (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch) angeboten.

Der OLS-Sprachtest

Mit Ausnahme von Muttersprachlern müssen Erasmus+ Studierende und Praktikanten zwei OLS-Sprachtests ablegen. Der erste Sprachtest wird vor Beginn der Mobilität und der zweite Sprachtest zum Ende der Mobilität abgelegt. Mit diesen verpflichtenden Sprachtests vor und nach einer Mobilität soll die Entwicklung der sprachlichen Fertigkeiten gemessen und dokumentiert werden –  sie dienen nicht als Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung. Sollte der erste Sprachtest mit einem Sprachniveau von C2 abgeschlossen worden sein, entfällt der zweite Sprachtest. Sprachtests sind in allen 24 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar.

Der OLS-Sprachkurs

Die OLS-Sprachkurse bieten Teilnehmern die Möglichkeit, während ihres Auslandsaufenthalts ihre Fremdsprachkenntnisse zu verbessern. Nach dem ersten Sprachtest werden Teilnehmer, die ein Sprachniveau von A1 bis B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens erreicht haben, automatisch zu einem Sprachkurs eingeladen. Teilnehmer, die mit einem höheren Sprachniveau abgeschnitten haben, können optional einen Sprachkurs in der jeweiligen Arbeits- und / oder Landessprache nutzen.

Das System funktioniert vollständig elektronisch: nach Zuweisung der Lizenzen durch die entsendende Hochschule erhalten Studierende und Praktikanten den Zugang zu Sprachtests und Sprachkursen per E-Mail.

Teilnehmerberichte in Erasmus+ (EU Survey)

Alle Studierenden sowie Hochschulpersonal, welche an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, müssen nach Abschluss der Mobilität einen Teilnehmerbericht (EU Survey) ausfüllen. Geförderte werden nach Beendigung des durch den Projektträger im Mobility Tool+ (MT+) erfassten Aufenthalts automatisch aufgefordert, den Teilnehmerbericht innerhalb von 30 Tagen auszufüllen und online zu übermitteln.
Zudem kann von Studierenden (Auslandsstudium) ein zweiter Bericht über den Erfolg der Anerkennung akademischer Leistungen über das Mobility Tool+ angefordert werden.

Achtung! Der Teilnehmerbericht über das MT+ ersetzt nicht den schriftlich ausformulierten Erfahrungsbericht, den alle Studierenden am Ende ihres Aufenthaltes zusätzlich im Auslandsbüro einreichen müssen. Auch von STT-Geförderten ist am Ende der Mobilität ein persönlicher Erfahrungsbericht beim Auslandsbüro einzureichen.

Hinweise zu Sonderförderungen

Sonderförderung für Studierende mit Behinderung

Studierende und Graduierte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 bzw. 50, die für ein Auslandsstudium oder -praktikum über Erasmus+ gefördert werden, können über ihre Heimathochschule zusätzliche Fördermittel beantragen.

Abhängig vom finanziellen Bedarf beantragen Sie entweder einen pauschalen Zuschuss (gilt ab dem Projekt 2018 ab einem GdB von mindestens 30) oder reichen (ab einem GdB von mindestens 50) einen eigenständigen Antrag („Langantrag“) ein.

 

Sonderförderung für im Ausland alleinerziehende Studierende mit Kind

Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können über ihre Hochschule eine monatliche Pauschale beantragen, die zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt wird.

 

Bitte wenden Sie sich bezüglich Details zu den jeweiligen Sonderförderungsmöglichkeiten sowie der Bereitstellung entsprechener Antragsformulare direkt an das Auslandsbüro.

 

► Praxisbeispiele Sonderförderung

 

 

 

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