Kriterienkatalog zur Bewerberauswahl für Auslandsaufenthalte
(gültig ab 06/2018)
Grundkriterien
- Bewerbung muss fristgerecht, vollständig und formal richtig eingegangen sein
(außerhalb des offiziellen Verfahrens können keine weiteren Aufenthalte genehmigt werden) - Bewerber/in muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen haben
- Akademische Leistungen:
- Notendurchschnitt des/r Bewerber/in muss besser als 3,00 sein (Stichtag i. d. R. kurz vor der Auswahlsitzung im November)
Hinweis: Befindet sich der/die Bewerber/in bereits im Master, werden sowohl die Bachelornote als auch die Durchschnittsnote im Master bei der Auswahl berücksichtigt.
- Studienfortschritt: Einhaltung des Intensivstudiums, Anzahl noch offener Prüfungen
(max. 2 Zweitversuche, keine Drittversuche), Anzahl bisher eingebrachter ECTS-Punkte,
ggf. Zulassung in den Masterstudiengang
- Qualität der Bewerbung:
- Qualität des Motivationsschreibens und Vorhabens
- Vorbereitung und intensive Auseinandersetzung mit dem Vorhaben (konkrete Planung)
- Kenntnisse der jeweiligen Arbeits- bzw. Unterrichtssprache an der Gasthochschule/der Gastinstitution/im Gastunternehmen
- Auslandsaufenthalt muss mit dem Erwerb von ECTS-Punkten verbunden sein, welche nach Rückkehr auf das Studium an der UniBw München angerechnet werden
- Zustimmung des akademischen Bereichs muss vorliegen
- Zustimmung des militärischen Bereichs muss vorliegen
- Auslandsaufenthalte nach Abschluss der Masterarbeit sind grundsätzlich nicht möglich
Zusatzkriterien: Summer/Winter School*
- Ortsbeschränkung: Ein Aufenthalt in den USA, Kanada oder Australien/Neuseeland kann einem/r Studierenden lediglich einmal während des Studiums genehmigt werden.
- Im Rahmen der Bewerbung müssen Alternativen in europäischen Ländern genannt werden.
- Verhältnismäßigkeit: Die Dauer des Aufenthaltes (inkl. damit verbundener Kosten) muss in Relation zu den nach Rückkehr anzurechnenden Leistungen stehen, d.h. pro Woche muss während des Aufenthalts mindestens 1 ECTS-Punkt erworben werden.
- Im Rahmen der Summer/Winter School müssen mind. 3 ECTS-Punkte erworben werden.
- Ein Leistungsnachweis muss vorgesehen sein, z.B. in Form einer Abschlussprüfung.
- Ein Aufenthalt, welcher ausschließlich über studium plus angerechnet werden soll, kann einem Studierenden lediglich einmal während des Studiums genehmigt werden.
- Der Auslandsbeirat behält sich vor, besonders hochpreisige Vorhaben nicht zu genehmigen.
* sowie ähnliche kostenpflichtige Kurzzeitaufenthalte und -programme (unter 3 Monate)
Zusatzkriterien: Wissenschaftliche Arbeiten
Die Bewerbung muss folgende Informationen enthalten:
- Hinweis auf Themengebiet/Arbeitsthema
- Name des/r potentiellen promovierten Betreuers/in an einer Gastuniversität bzw. in einem/r mittleren/großen Unternehmen/Forschungsinstitut/Institution/NGO.
- Die finale Zusage des/r Betreuers/in vor Ort muss bis spätestens 8 Wochen vor Abreise vorliegen.
Weitere Hinweise zur Bewerbung und Auswahl
- Bitte richten Sie Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Kostenabschätzung, akademische & militärische Zustimmungen) immer auf Ihren Erstwunsch aus.
- Bei einer Bewerbung für ein Auslandsstudium an einer Partnerhochschule der UniBw München, erfolgt die Studienplatzvergabe anhand eines Rankings nach relativer Note (abhängig von Bewerberzahl und zur Verfügung stehenden Studienplätzen).
- Mehrfachbewerbungen für unterschiedliche Arten von Auslandsaufenthalten im gleichen Jahr (z.B. Praktikum & Auslandssemester) werden akzeptiert. Ob mehrere Aufenthalte genehmigt werden können oder nicht, entscheidet der Auslandsbeirat in Abhängigkeit von Bewerberzahl und Budget.
Im Übrigen...
Im Übrigen behält sich der Auslandsbeirat vor, bei der Bewerberauswahl ggf. weitere Kriterien anzuwenden (z.B. Ranking nach Note, Qualität des Motivationsschreibens).