Mobilität von Hochschulpersonal (KA 103)

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal zum Ausbau der Internationalisierung. Das Programm steht allen Beschäftigen einer Hochschule offen: vom Auszubildenden bis zum Präsidenten. Die Aktivitäten sollen die  berufliche Entwicklung von Hochschullehrern und anderem Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland (außer Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug und Konferenzen) und durch Hospitationen an Partnerhochschulen oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland fördern.

Personalmobilitäten werden in Programmländern gefördert, die nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität im Fall von STA) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person sind.

 

Vorteile einer Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken im Rahmen von Erasmus+

  • Aufenthalt auf der Basis eines bestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

 

Voraussetzungen für eine Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken Rahmen von Erasmus+

  • Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
  • Die Auslandsaufenthalte dauern zwischen mind. 2 Tagen und max. 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).
  • Folgender Personenkreis kann beispielsweise gefördert werden:
    • Allgemeine und technische Verwaltung
    • Bibliothek
    • Fachbereiche
    • Fakultäten
    • Finanzen
    • International Office
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Studierendenberatung
    • Technologie & Transfer
    • Weiterbildung

 

Beispiele für förderfähige Fort- und Weiterbildungsformate im Rahmen von Erasmus+

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen
  • Teilnahme an Staff Weeks

 

► Praxisbeispiele Personalmobilität


WICHTIGER HINWEIS
: Durch STT soll die berufliche Entwicklung von Hochschullehrern und anderem Hochschulpersonal durch Fortbildungsmaßnahmen im Ausland und Hospitationen an einer Partnerhochschule oder bei entsprechenden Einrichtungen im Ausland gefördert werden. Nicht förderfähig sind daher die Durchführung von Forschungsvorhaben mit direktem Forschungsbezug sowie die Teilnahme an Konferenzen, wenn Sie sich nur einer bestimmten Disziplin widmen.

 

Finanzielle Förderung für eine Mobilität Fort- und Weiterbildungszwecken im Rahmen von Erasmus+

  • finanzielle Förderung nach festgelegten Fördersätzen (Stückkosten für Fahrt und Aufenthalt)
  • Bitte beachten: Evtl. anfallende Kurs- und Teilnahmegebühren können in der Regel nicht über Erasmus+ finanziert werden.

 

Bitte orientieren Sie sich für eine Teilnahme an einer Erasmus+-Mobilitätsmaßnahme für Hochschulpersonal an den hierfür festgelegten Bewerbungsfristen, Bewerbungsmodalitäten und Informationen zum Auswahl- und Vergabeverfahren.