Internationale Dimension
Die Erasmus+-Förderlinie "Mobilität mit Partnerländern" (KA107) bietet deutschen Hochschulen die Möglichkeit von akademischem Austausch und Zusammenarbeit mit Partnern in fast allen Ländern der Welt und unterstützt dabei die Mobilität von Einzelpersonen aus Deutschland in Partnerländer (Outgoing) als auch aus Partnerländern nach Deutschland (Incoming).
An der Universität der Bundeswehr München ist im Rahmen von Erasmus+ KA 107 - auch International Credit Mobility (ICM) - genannt, seit 2019 eine Förderung von Studierenden- und Personalmobilitäten zwischen Deutschland und ausgewählten außereuropäischen Partnerhochschulen in Bosnien- und Herzegowina, Israel, Jordanien und Marokko möglich.
Förderbedingungen im Überblick
Partnerhochschulen außerhalb Europas
Außereuropäische Erasmus+-Studierenden- und Personalmobilität kann an der Universität der Bundeswehr München aktuell im Rahmen folgender Hochschulkooperationen gefördert werden (KA 107):
Partnerland | Partnerhochschule |
Bosnien und Herzegowina | Sarajevo School of Science and Technology (SSST) |
Bosnien und Herzegowina | Univerzitet u Sarajevu |
Israel | Ben-Gurion University of the Negev |
Jordanien | German Jordanian University |
Marokko | Université Internationale de Rabat (UIR) |
Marokko | Université Moulay Ismaïl (UMI) |
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Aufenthalten in der Förderlinie KA 107 erfolgt anhand festgelegter Fördersätze:
Monatliche Mobilitätszuschüsse für Studierende (Projektjahr 2019)
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Partnerland | 700 Euro pro Monat |
Partnerland | Deutschland | 850 Euro pro Monat |
Tagessätze für Dozierende und Mitarbeiter/innen (Projektjahr 2019)
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts |
Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
Deutschland | Partnerland | 180 Euro pro Tag | 126 Euro pro Tag |
Partnerland | Deutschland | 160 Euro pro Tag | 112 Euro pro Tag |
Fahrtkostenzuschüsse
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Beträgen zur individuellen Unterstützung erhalten sowohl Studierende als auch Hochschulmitarbeiter Zuschüsse zu ihren Reisekosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
Die Entfernungen werden mit dem Distance Calculator der Europäischen Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
10 - 99 km | 20 Euro |
100 - 499 km | 180 Euro |
500 - 1999 km | 275 Euro |
2000 - 2999 km | 360 Euro |
3000 - 3999 km | 530 Euro |
4000 - 7999 km | 820 Euro |
8000 km und mehr | 1500 Euro |
Bewerbung und Auswahl
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Mobilitäten im Rahmen der Erasmus+-Förderlinie KA 107 entspricht dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Mobilitäten in der Erasmus+-Förderlinie KA 103.
► Bewerbungsfristen (KA 103)
► Bewerbungsunterlagen (KA 103)
► Auswahl und Vergabe (KA 103)
Förderfähige Mobilitätsaktivitäten
Im Rahmen der Kooperationen mit Partnerhochschulen in Partnerländern können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:
Outgoing (Deutschland → Partnerland) | Auslandsstudium für Studierende (SMS); Mobilität von Lehrenden (STA); Mobilität von Hochschulpersonal (STT) |
Incoming (Partnerland → Deutschland) | Auslandsstudium für Studierende (SMS); Mobilität von Lehrenden (STA); Mobilität von Hochschulpersonal (STT) |
Weitere Förderbedingungen
Die Mobilität von Studierenden (SMS) wird gefördert mit einer Laufzeit von 3-12 Monaten, die von Praktikanten (SMP) mit 2-12 Monaten. Eine Personalmobilität (ST) dauert mindestens 5 Tage und höchstens 60 Tage.
Für Mobilitäten mit Partnerländern ist die Online-Sprachunterstützung (OLS) nicht verfügbar.
Sofern auf dieser Webseite nicht anderweitig festgehalten, entsprechen die Förderbedingungen für Mobilitäten zwischen Partnerländern (Förderlinie KA 107) ansonsten jedoch im Wesentlichen den regulatorischen Vorgaben für Mobilitäten zwischen Programmländern (Förderlinie KA 103).
Grundlagen der Mobilität mit Partnerländern (KA107) werden im ICM Handbook erklärt.