Internationale Dimension

Die Erasmus+-Förderlinie "Mobilität mit Partnerländern" (KA107) bietet deutschen Hochschulen die Möglichkeit von akademischem Austausch und Zusammenarbeit mit Partnern in fast allen Ländern der Welt und unterstützt dabei die Mobilität von Einzelpersonen aus Deutschland in Partnerländer (Outgoing) als auch aus Partnerländern nach Deutschland (Incoming).

An der Universität der Bundeswehr München ist im Rahmen von Erasmus+ KA 107 - auch International Credit Mobility (ICM) - genannt, seit 2019 eine Förderung von Studierenden- und Personalmobilitäten zwischen Deutschland und ausgewählten außereuropäischen Partnerhochschulen in Bosnien- und Herzegowina, Israel, Jordanien und Marokko möglich.

Förderbedingungen im Überblick

Partnerhochschulen außerhalb Europas

Außereuropäische Erasmus+-Studierenden- und Personalmobilität kann an der Universität der Bundeswehr München aktuell im Rahmen folgender Hochschulkooperationen gefördert werden (KA 107):

Partnerland Partnerhochschule
Bosnien und Herzegowina Sarajevo School of Science and Technology (SSST)
Bosnien und Herzegowina Univerzitet u Sarajevu
Israel Ben-Gurion University of the Negev
Jordanien German Jordanian University
Marokko Université Internationale de Rabat (UIR)
Marokko Université Moulay Ismaïl (UMI)

Finanzielle Förderung

Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Aufenthalten in der Förderlinie KA 107 erfolgt anhand festgelegter Fördersätze:

Monatliche Mobilitätszuschüsse für Studierende (Projektjahr 2019)

Entsendeland Zielland Betrag
Deutschland Partnerland 700 Euro pro Monat
Partnerland Deutschland 850 Euro pro Monat

Tagessätze für Dozierende und Mitarbeiter/innen (Projektjahr 2019)

Entsendeland Zielland Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts
Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts
Deutschland Partnerland 180 Euro pro Tag 126 Euro pro Tag
Partnerland Deutschland 160 Euro pro Tag 112 Euro pro Tag

Fahrtkostenzuschüsse

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Beträgen zur individuellen Unterstützung erhalten sowohl Studierende als auch Hochschulmitarbeiter Zuschüsse zu ihren Reisekosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.

Die Entfernungen werden mit dem Distance Calculator der Europäischen Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.

einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)
10 - 99 km 20 Euro
100 - 499 km 180 Euro
500 - 1999 km 275 Euro
2000 - 2999 km 360 Euro
3000 - 3999 km 530 Euro
4000 - 7999 km 820 Euro
8000 km und mehr 1500 Euro

Bewerbung und Auswahl

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Mobilitäten im Rahmen der Erasmus+-Förderlinie KA 107 entspricht dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Mobilitäten in der Erasmus+-Förderlinie KA 103.

Bewerbungsfristen (KA 103)
Bewerbungsunterlagen (KA 103)
Auswahl und Vergabe (KA 103)

Förderfähige Mobilitätsaktivitäten

Im Rahmen der Kooperationen mit Partnerhochschulen in Partnerländern können folgende Mobilitätsaktivitäten gefördert werden:

Outgoing (Deutschland → Partnerland) Auslandsstudium für Studierende (SMS); Mobilität von Lehrenden (STA); Mobilität von Hochschulpersonal (STT)
Incoming (Partnerland → Deutschland) Auslandsstudium für Studierende (SMS); Mobilität von Lehrenden (STA); Mobilität von Hochschulpersonal (STT)

Weitere Förderbedingungen

Die Mobilität von Studierenden (SMS) wird gefördert mit einer Laufzeit von 3-12 Monaten, die von Praktikanten (SMP) mit 2-12 Monaten. Eine Personalmobilität (ST) dauert mindestens 5 Tage und höchstens 60 Tage.

Für Mobilitäten mit Partnerländern ist die Online-Sprachunterstützung (OLS) nicht verfügbar.

Sofern auf dieser Webseite nicht anderweitig festgehalten, entsprechen die Förderbedingungen für Mobilitäten zwischen Partnerländern (Förderlinie KA 107) ansonsten jedoch im Wesentlichen den regulatorischen Vorgaben für Mobilitäten zwischen Programmländern (Förderlinie KA 103).

Grundlagen der Mobilität mit Partnerländern (KA107) werden im ICM Handbook erklärt.