Mobilität zu Praktikumszwecken (KA 103)
Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Auch Praxisaufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten an Gast- oder Partnerhochschulen können ggf. über Erasmus+ SMP (ggf. SMS) gefördert werden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Auslandspraktikums im Rahmen von Erasmus+
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten durch einen Mobilitätszuschuss
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Voraussetzungen für ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Praktikum bzw. Praxisaufenthalt in einem europäischen Programmland von je 2-12 Monaten Länge pro Studienzyklus (Bachelor, Master oder Doktorat); Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden
- bei Aufenthalten an Hochschulen: Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
- nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (siehe vollständige Liste) und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Die Teilnahme an einer Erasmus+-Mobilitätsmaßnahme für Studierende setzt eine erfolgreiche Bewerbung und Erfüllung der Auswahlkriterien im Rahmen das Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Auslandsbüros voraus.