Ihr Weg ins Ausland
Bedingt durch begrenzte finanzielle Mittel kann die Universität der Bundeswehr München jedes Kalenderjahr nur eine gewisse Anzahl an Auslandsaufenthalten genehmigen. Aus diesem Grund laufen alle Auslandsaufenthalte von Studierenden der Universität der Bundeswehr München über ein zentrales Auswahlverfahren des Auslandsbüros. Das Bewerbungsverfahren findet jeweils im Herbst des Vorjahres für alle im darauffolgenden Kalenderjahr geplanten Auslandsaufenthalte statt.
Termine | Auslandsaufenthalte 2025 |
Bewerbungsstart | 30. September 2024 |
Bewerbungsfrist | 8. November 2024 |
► Bitte beachten Sie ggf. auch die internen Abläufe und evtl. Sonderfristen für die Abgabe und Unterzeichnung von Bewerbungsunterlagen in Ihren Fakultäten (z.B. BWL, WOW, WOW/Praktika).
Die Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt erfolgt auf Basis eines konkreten Vorhabens und unterteilt sich in zwei Schritte:
1. ONLINE über
- Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars in MOBILITY-ONLINE
- Vervollständigung der Bewerbung im Online-Bewerbungsportal von MOBILITY-ONLINE,
inkl. Upload und Ausdruck aller (insofern erforderlich, unterzeichneten) Bewerbungsunterlagen
► Download: Kurzanleitung zur Bewerbung in MOBILITY-ONLINE, inkl. Bewerbungslink
2. PAPIERFORM
- unterzeichneter Ausdruck des in MOBILITY-ONLINE automatisch generierten Bewerbungsformulars (Datenblatt) zum geplanten Auslandsaufenthalt
- unterzeichneter Ausdruck der in MOBILITY-ONLINE automatisch generierten Kostenabschätzung zum geplanten Auslandsaufenthalt
- kurzer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- aktuelle Notenübersicht (Download HISInOne) - ggf. Bachelor- und Master-Leistungen
- unterzeichnete Zustimmung des militärischen Bereichs
= schriftliche Stellungnahme vom Studierendenbereich (Scan/Kopie genügt)
► Download: Formblatt "Militärische Zustimmung"
- unterzeichnete Zustimmung des akademischen Bereichs
= schriftliche Stellungnahme von betreuenden ProfessorInnen/Auslandsbeauftragten in Ihrer Fakultät
► Download: Formblatt "Akademische Zustimmung" (wird in MOBILITY-ONLINE automatisch erstellt)
- ggf. relevanter Sprachnachweis (z.B. ÜVAS) → Pflicht, wenn eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen beabsichtigt wird
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung dem Auslandsbüro sowohl in digitaler Form als auch in Papierform vorliegen muss!
Unvollständige Bewerbungen gelangen nicht in die Auswahl!
Quick Links zu MOBILITY-ONLINE
(Links verfügbar zum Bewerbungsstart)
FAQ zur Bewerbung
Wer unterschreibt wo?
Das Formblatt "Militärische Zustimmung" muss zur Einholung aller Unterschriften beim Gruppenleiter eingereicht werden.
Das Formblatt "Akademische Zustimmung" wird in der Fakultät (bzw. ggf. durch studium plus) unterzeichnet.
Download: Übersicht: Unterschriftsberechtigte Personen im akademischen Bereich
Bitte vergessen Sie nicht, die o.g. Dokumente auch selbst zu unterzeichnen.
Auch das in MOBILITY-ONLINE automatisch generierte Datenblatt sowie die Kostenabschätzung müssen Sie selbst unterzeichnen.
Was sind die Grundvoraussetzungen?
Ein Auslandsaufenthalt ist mit erheblichen Kosten und hohem Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Dies in Anspruch nehmen zu dürfen, ist eine Auszeichnung für die guten Leistungen aller zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber. Sie werden als Studierende der Universität der Bundeswehr München unsere Universität im Ausland repräsentieren. Es versteht sich daher von selbst, dass nur Studierende mit dem nötigen Engagement in dieser Funktion entsandt werden können.
Folgende Grundvoraussetzungen müssen von Bewerberinnen und Bewerbern für einen Auslandsaufenthalt unbedingt erfüllt werden:
- der/die Studierende muss mindestens das erste Studienjahr abgeschlossen haben
- Akademische Eignung: Notendurchschnitt besser als 3,0, möglichst keine offenen Prüfungen (max. 2 ZV, keine DV), Einhaltung des Intensivstudiums, ggf. Zulassung in den Masterstudiengang
- Militärische Eignung: Zustimmung des militärischen Bereichs
- Persönliche Eignung: Motivation, Aufgeschlossenheit, interkulturelles Interesse, Selbständigkeit, Eigeninitiative, aktives Problemlösungsverhalten
- ggf. Fremdsprachenkenntnisse
- Vorbereitung und intensive Auseinandersetzung mit dem Vorhaben (konkrete Planung)
- der/die Studierende muss eine Anrechnung von mind. 3 ECTS-Punkten an der Universität der Bundeswehr München anstreben
Weitere Details zur Bewerberauswahl finden Sie im neuen Kriterienkatalog: Auswahlkriterien ansehen...
Was muss ins Motivationsschreiben?
Entscheiden Sie sich für eine Aufenthaltsart und formulieren Sie Ihr Vorhaben klar und deutlich (Fokus auf Erstwunsch). In das Motivationsschreiben, welches Sie an die Auswahlkommission richten, sollte u.a. der aktuelle Stand Ihrer Vorbereitungen miteinfließen.
Umfang: ca. 1-2 DIN A4 Seiten
Sprache: Deutsch
Bei Bewerbung für ein Auslandspraktikum:
Begründen Sie die Wahl des/r aufnehmenden Unternehmens/Institution/Hochschule, in/an dem/r Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten und gehen Sie näher auf Ihre aktuelle Planung sowie erhoffte Inhalte ein. Idealfall: Praktikumszusage bei Bewerbung bereits vorhanden.
Weitere Informationen und Tipps zur Bewerbung für ein Auslandspraktikum
Bei Bewerbung für ein Auslandsse/trimester:
Entscheiden Sie sich für Ihre Wunsch-Gasthochschule. Unterstützung bei der Wahl einer geeigneten Partnerhochschule erhalten Sie im Auslandsbüro sowie in Gesprächen mit den Auslandsbeauftragten und betreuenden Professoren/innen in Ihrer Fakultät. Nennen Sie Kurse, die Sie belegen möchten, und begründen Sie Ihre Entscheidung.
Weitere Informationen und Tipps zur Bewerbung für ein Auslandse/trimester
Bei Bewerbung für eine Summer/Winter School:
Entscheiden Sie sich für Ihr Wunsch-Programm. Eine Auswahl an Summer/Winter School-Angeboten an Partnerhochschulen finden Sie beispielsweise auf der Homepage des Auslandsbüros. Nennen Sie Kurse, die Sie belegen möchten, begründen Sie Ihre Entscheidung und geben Sie an, wie die extern erwrobenen Studienleistungen nach Rückkehr an der UniBw München anerkannt werden sollen.
Weitere Informationen und Tipps zur Bewerbung für eine Summer School
Bei Bewerbung für die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit im Ausland:
Begründen Sie die Wahl des/r aufnehmenden Unternehmens/Institution/Hochschule, in/an dem/r Sie Ihre Arbeit schreiben möchten und gehen Sie näher auf Ihre aktuelle Planung, das zu bearbeitende Thema und die Wahl Ihres/r akademischen Betreuer/in vor Ort ein. Idealfall: Betreuungszusage bei Bewerbung bereits vorhanden.
Weitere Informationen und Tipps zur Bewerbung für eine wissenschaftliche Arbeit im Ausland
Was muss in die Kostenabschätzung?
Bei Ihrer Online-Bewerbung werden Sie auch dazu aufgefordert werden eine vorläufige Kostenabschätzung in Bezug auf Ihren geplanten Auslandsaufenthalt auszufüllen. Benötigt werden unter anderem Angaben zu Unterkunftskosten, Flug/Fahrtkosten sowie evtl. anfallenden Studiengebühren.
Wann erfolgt die Entscheidung?
Die Bescheide über Zulassungen bzw. Absagen für Auslandsaufenthalte erfolgen nach einer Auswahlsitzung im Auslandsbeirat in der Regel ab Ende November/Anfang Dezember durch das Auslandsbüro per E-Mail, inklusive Versand des Formulars "Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes" . Dieser Antrag ist wird die Grundlage für Ihre Kommandierung sein.
Unter ► Zeitlicher Ablauf finden Sie detailierte Informationen dazu, was nach einer Zusage zu tun ist.
Wer trifft die Entscheidung?
Die Entscheidung über die Genehmigung von Auslandsaufenthalten erfolgt anonymisiert im Rahmen einer Auswahlsitzung einer Auswahlkommission bestehend aus dem erweiterten Auslandsbeirat, an welcher u.a. folgende Personen teilnehmen:
- Auslandsbeauftragte in den Fakultäten
- Vertreter des Studierendenbereichs
- Mitarbeiter des Auslandsbüros
- Leiter des Prüfungsamtes
- Vertreter aus dem studentischen Konvent
- Vertreter von Studium plus
Kann ich mehrere Bewerbungen einreichen?
Mehrfachbewerbungen für unterschiedliche Arten von Auslandsaufenthalten im gleichen Jahr (z.B. zwei einzelne Bewerbungen für ein Praktikum und ein Auslandssemester) werden akzeptiert. Ob mehrere Aufenthalte genehmigt werden können oder nicht, entscheidet der Auslandsbeirat in Abhängigkeit von Bewerberzahl und Budget.
Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb Ihrer Bewerbung auch die Möglichkeit haben, Zweit- und Drittwünsche anzugeben. Wenn Sie also lediglich Alternativen für denselben Zeitraum angeben möchten bzw. müssen (wie beispielsweise bei der Bewerbung für eine Summer School), ist also in der Regel keine Mehrfachbewerbung notwending!
Sind Sie sich unsicher, ob bzw. wie Sie sich im Fall verschiedener/verknüpfter Vorhaben am besten bewerben sollten, suchen Sie bitte vor einer Bewerbung das Gespräch mit dem Auslandsbüro, welches Sie in solchen Fällen beraten kann.
Wann sollte bzw. muss ich einen Zweitwunsch angeben?
Bei einer Bewerbung für eine Summer/Winter School ist die Angabe einer Alternative in europäischen Ländern verpflichtend (siehe Kriterienkatalog). Dies kann im Rahmen der Bewerbung durch Nennung eines Zweit- bzw. Drittwunsches erfolgen.
Des Weiteren ist die Nennung eines Zweit- bzw. Drittwunsches bei der Bewerbung für ein Auslandssemester sinnvoll. Sollten die dem Auslandsbüro an einer Partnerhochschule zur Verfügung stehenden Studienplätze nämlich nicht für alle Bewerberinnen und Bewerber ausreichen, werden die Plätze anhand eines relativen Rankings vergeben. Bewerberinnen und Bewerber, welchen dadurch kein Studienplatz an ihrer Wunschhochschule zur Verfügung gestellt werden kann, erhalten dann die Möglichkeit möglichst entsprechend Ihrer Zweit- bzw. Drittwünsche an eine andere Partnerhochschulen zu gehen.
Eine Mehrfachbewerbung ist in den beiden o.g. Fällen nicht notwendig.
ACHTUNG: Bitte Bewerbung (Motivationsschreiben, Kostenabschätzung, akademische & militärische Zustimmungen) auch bei Angabe von Zweit-/Drittwünschen immer auf den Erstwunsch ausrichten!
Kann ich meine Bewerbung früher einreichen?
Die Online-Bewerbung wird erst Mitte September freigeschaltet. Sie können jedoch im Vorfeld bereits einige Bewerbungsunterlagen (s.o.) für den späteren Upload in MOBILITY-ONLINE vorbereiten. Auch die einzureichenden Formblätter stehen bereits im Vorfeld zum Download zur Verfügung.
ACHTUNG: Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das Auslandsbüro, sollten Sie einen Aufenthalt ab Januar/im Frühjahr planen! In diesem Fall gelten ggf. gesonderte Fristen.
Kann ich mich noch nachträglich bewerben?
Nein. Außerhalb des offiziellen Bewerbungs- und Auswahlverfahrens des Auslandsbüros können leider keine weiteren Auslandsaufenthalte genehmigt werden. Auch ein Nachrückverfahren findet nicht statt.
Daher emfpiehlt das Auslandsbüro, bei entsprechenden Planungen in jedem Fall rechtzeitig eine Bewerbung vorzubereiten und einzureichen!
Kann ich mich auch ohne feste Zusage für einen Auslandsaufenthalt bewerben?
Ja, Sie können sich auch dann bewerben, wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung für Ihr Vorhaben noch keine feste Zusage seitens der Gastinstitution vorliegt. Bitte versuchen Sie in diesem Fall, Ihr Vorhaben (Gastinstitution und potentielle Betreuer/innen müssen im Rahmen der Bewerbung genannt werden!) so konkret wie möglich zu beschreiben, damit der Auslandsbeirat auf dieser Basis darüber entscheiden kann, ob Sie für den geplanten Auslandsaufenthalt eine (vorbehaltliche) Zusage erhalten oder nicht.
Da eine nachträgliche Genehmigung von Auslandsaufenthalten nicht möglich ist, sollten interessierte Studierende bei entsprechenden Planungen also in jedem Fall im Rahmen des offiziellen Bewerbungs- und Auswahlverfahrens rechtzeitig eine Bewerbung beim Auslandsbüro einreichen!
Kann ich mich auch als ziviler Studierender bewerben?
Ja, das ist möglich! Bewerben Sie sich als ziviler Studierender, entfallen für Sie die militärische Zustimmung sowie die Kostenabschätzung.
Wie bewerbe ich mich von extern?