Mobilität zu Studienzwecken (KA 103)
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Komptenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Auslandsstudiums im Rahmen von Erasmus+
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule
- ziellandabhängige Förderung auslandsbedingter Mehrkosten durch einen Mobilitätszuschuss
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- ggf. Lizenz zur Teilnahme an einem Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Lingustic Support (OLS)
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
- ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer europäischen Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus+-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement = IIA) abgeschlossen hat
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE)
- Studienaufenthalt von je 3-12 Monaten Länge pro Studienzyklus (Bachelor, Master oder Doktorat); Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden
Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren.
Die Teilnahme an einer Erasmus+-Mobilitätsmaßnahme für Studierende setzt eine erfolgreiche Bewerbung und Erfüllung der Auswahlkriterien im Rahmen das Bewerbungs- und Auswahlverfahren des Auslandsbüros voraus.