Sicherheitsrelevante Forschung: Beratungsangebot der Uni

20 Januar 2025

Die Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEF) berät Mitglieder der Universität der Bundeswehr München (UniBw M), deren Forschungsvorhaben mit sicherheitsrelevanten Risiken für die Gesellschaft verbunden sind.

Gerade in sicherheitspolitisch herausfordernden Zeiten ist es wichtig, dass sensible Forschungsergebnisse nicht in falsche Hände geraten. Seit mehreren Jahren bemüht sich die Wissenschaft verstärkt darum, einen Missbrauch ihrer sicherheitsrelevanten Forschung von dritter Seite, wie zum Beispiel autoritären Regimen oder Terrorgruppen, zu verhindern. Sicherheitsrelevant sind Forschungsvorhaben dann, wenn sie erhebliche Risiken für besonders schützenswerte Güter erwarten lassen. Bei diesen Gütern handelt es sich um die Menschenwürde, das Leben, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, die Umwelt und das friedliche Zusammenleben.

Aufgaben und Selbstverständnis

Für die UniBw M hat der verantwortungsvolle Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung einen besonders hohen Stellenwert: Denn hier lassen sich viele Forschungsvorhaben der übergreifenden Thematik „Sicherheit und Nachhaltigkeit in Technik und Gesellschaft“ zuordnen. Seit 2022 gibt es an der UniBw M die KEF. Die KEF wird vor allem auf Antrag tätig. Universitätsmitglieder, die die Gefahr sehen, dass Verfahren und Ergebnisse ihrer sicherheitsrelevanten Forschung von Dritten missbraucht werden, können sich an die KEF mit der Bitte um Beratung sowie eine Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte wenden.

Im Herbsttrimester hat sich die siebenköpfige KEF in neuer Zusammensetzung zu ihrer konstituierenden Sitzung getroffen. Zur Vorsitzenden wurde Dr. Marina Kühn-Kauffeldt (Fakultät EIT) gewählt, Stellvertreter ist Prof. Daniel-Erasmus Khan (Fakultät SOWI).

Hintergrund: Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung

Im Jahr 2014 haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina unter dem Titel „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung – Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ Leitlinien zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung vorgestellt. In diesen Leitlinien wurde Forschungsinstitutionen die Etablierung von Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung nahegelegt. Dahinter stand der Gedanke, dass die Einhaltung gesetzlicher Regelungen oft nicht ausreichend ist, um den Missbrauch von Forschung zu verhindern. Durch die Einrichtung von KEFs wird eine Selbstregulierung der Wissenschaft etabliert, die gegenüber einer Regulierung von außen den Vorzug einer größeren fachlichen Nähe und einer höheren Flexibilität aufweist.

Keine Fesseln für Forschende

Etwaigen Befürchtungen, dass die KEF Forschenden Fesseln anlegt, tritt Dr. Kühn-Kauffeldt entgegen: „Die Wissenschaftsfreiheit ist selbstverständlich auch für die KEF ein hohes und schützenswertes Gut. Uns geht es nicht darum, Forschung zu verhindern, sondern Empfehlungen abzugeben, wie auch sensible Forschungsvorhaben verantwortungsvoll und risikoarm durchgeführt werden können.“

Nach Einschätzung von Dr. Kühn-Kauffeldt gibt es an der UniBw M noch viel Unklarheit über die Abgrenzung zwischen KEF einerseits und der Ethikkommission andererseits. „Die Ethikkommission bewertet Forschungsvorhaben, die an und mit Menschen durchgeführt werden, aus Sicht der Teilnehmenden bzw. Probanden. Also beispielsweise: Werden die Probanden bei einem psychologischen Experiment unvertretbaren Risiken ausgesetzt? Die KEF bewertet hingegen Risiken, die aus Forschungsvorhaben für die Gesellschaft insgesamt entstehen können.“


Weiterführende Informationen und Kontaktangaben über die KEF finden Sie hier >


Titelbild (v. l. n. r.): Die Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung besteht aus Dr. Marina Kühn-Kauffeldt, Prof. Friedrich Lohmann, Prof. Oliver Rose, Prof. Frank Faßbender, Prof. Annette Schmidt, Prof. Daniel-Erasmus Khan, Prof. Peter Stütz (© Universität der Bundeswehr München/Siebold)