Die Bescheide über Zulassungen bzw. Absagen für Auslandsaufenthalte erfolgen nach einer Auswahlsitzung im Auslandsbeirat in der Regel ab Ende November/Anfang Dezember durch das Auslandsbüro per E-Mail, inklusive Versand des Formblatts "Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes". Dieser Antrag wird die Grundlage für Ihre Kommandierung sein.

Folgende Schritte müssen - je nach Aufenthaltsart - nach einer Zusage zur Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes durch die Studierenden noch durchgeführt werden, ehe der "Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes" endgültig unterzeichnet werden kann:

Auslandspraktikum:

  • Einholung und Vorlage einer finalen Pratikumszusage beim Auslandsbüro (inkl. Name der Gastinstitution, Name des/r Betreuers/in an der Gastinstitution, Praktikumsinhalt sowie Praktikumszeitraum)*
  • ggf. Erasmus+

Summer/Winter School:

  • Nominierung/Bewerbung für das Programm an der Gasthochschule**, Vorlage der Zulassung zum Programm beim Auslandsbüro (inkl. Name der Gasthochschule sowie Vorlesungszeitraum)
  • Erstellung eines Learning Agreements

Auslandssemester:

  • Nominierung/Bewerbung für den Studienplatz an der Gasthochschule**
  • Vorlage der Zulassung zum Auslandssemester beim Auslandsbüro (inkl. Name der Gasthochschule sowie Vorlesungszeitraum)
  • Erstellung eines Learning Agreements
  • ggf. Erasmus+

Wissenschaftliche Arbeit im Ausland:

  • Vorlage einer finalen Betreuungszusage seitens der Gastinstitution beim Auslandsbüro (inkl. Name der Gastinstitution, Name des/r promovierten Betreuers/in an der Gastinstitution, Themengebiet/Arbeitsthema sowie Aufenthaltszeitraum)
  • ggf. Anmeldung/Platzzuteilung durch Auslandsbüro an Partnerhochschule***
  • ggf. Erasmus+

 

*Sonderfall: bei Praktika in MilAttStäben weltweit sowie beim NATO HQ SACT in Norfolk, VA, USA, erfolgt die Platzzuteilung durch das Auslandsbüro

** Haben Sie eine Zusage für ein Auslandssemester/eine Summer/Winter School an einer unserer Partnerhochschulen erhalten, wird Sie das Auslandsbüro dort zu gegebener Zeit für den entsprechenden Studienplatz nominieren. Sie werden dann zu gegebener Zeit entweder durch das Auslandsbüro oder direkt durch die Partnerhochschule selbst darüber benachrichtigt, wie und bis wann Sie sich dort für den zugeteilten Studienplatz bewerben können. Hierfür werden in vielen Fällen ein Sprachnachweis sowie eine Übersetzung der aktuellen Notenübersicht benötigt. Die jeweiligen Nominierungs- und Bewerbungsdeadlines variieren von Hochschule zu Hochschule z.T. sehr stark. Bitte konsultieren daher bezüglich der genauen Termine die jeweilige Website zu Ihrer Partnerhochschule bzw. fragen Sie direkt im Auslandsbüro nach.

ACHTUNG: Sollten Sie sich nicht für einen Studienplatz an einer unserer Partnerhochschulen beworben haben, müssen Sie sich in Eigenregie um die Bewerbung an der von Ihnen ausgewählten Gasthochschule kümmern!

***betrifft nur bestimmte Partnerhochschulen (z.B. Naval Postgraduate School, KMITL, Osaka Institute of Technology, Universidad de Chile, Universidad de Mar del Plata, University of Arizona, West Point); Auslandsbüro informiert Studierende über die Details der Anmeldung/Platzzuteilung