Haben Sie alle Vorbereitungen für Ihren Auslandsaufenthalt getroffen, d.h.

- Zusage/Zulassung bzw. Betreuer/Thema sind vorhanden und bestätigt,
- dienstlich bedingter Aufenthaltszeitraum wurde final festgelegt und bestätigt (Änderungen nach Antragsgenehmigung nicht mehr möglich!),
- alle ggf. seitens der Auswahlkommission erteilten Vorbehalte wurden aufgehoben,

können Sie im nächsten Schritt mit der Bearbeitung des Formblatts "Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes" beginnen, welches Sie gemeinsam mit Ihrem Zulassungsbescheid vom Auslandsbüro erhalten haben sollten.

Beim "Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes" handelt es sich um einen Laufzettel, welcher zur finalen Genehmigung (und Festlegung) Ihres Auslandsaufenthaltes mit Stellungnahme folgender Personen/Dezernate genehmigt bzw. bearbeitet werden muss:


  1. Prüfungsausschuss- bzw. Prüfungskommissionsvorsitzende/r der Fakultät*
  2. ZV II.3/Kostenkalkulation (nur bei Aufenthalten unter 3 Monaten)
  3. ZV I.2/Haushalt (nur bei Aufenthalten unter 3 Monaten)
  4. Leiterin Auslandsbüro
  5. Präsidentin

* SOWI: Unterschrift erfolgt durch Studiendekan; Studium plus: Unterschrift erfolgt durch Frau Prof. Paul


Folgende Anlagen sind dem "Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenhaltes" vom Studierenden beizulegen:

bei Auslandspraktikum:

  • finale Pratikumszusage (inkl. Name der Gastinstitution, Name des/r Betreuers/in an der Gastinstitution, Praktikumsinhalt sowie Praktikumszeitraum)

bei Summer/Winter School:

  • Zulassung zum Programm (inkl. Name der Gasthochschule sowie Vorlesungszeitraum)
  • Learning Agreement (unterzeichnet durch Fakultät)

bei Auslandssemester:

  • Zulassung zum Auslandssemester (inkl. Name der Gasthochschule sowie Vorlesungszeitraum)
  • Learning Agreement (unterzeichnet durch Fakultät)

bei Wissenschaftlicher Arbeit im Ausland:

  • finale Betreuungszusage seitens der Gastinstitution (inkl. Name der Gastinstitution, Name des/r promovierten Betreuers/in an der Gastinstitution, Themengebiet/Arbeitsthema sowie Aufenthaltszeitraum)

sowie zusätzlich bei ZUSAGEN UNTER VORBEHALT:

  • entsprechende Bestätigungen/Nachweise zur Aufhebung der durch die Auswahlkommission erteilten Vorbehalte

 

Wichtiger Hinweis:

Die Stellungnahme durch den Prüfungsausschuss- bzw. Prüfungskommissionsvorsitzende/r der Fakultät ist durch den/die Studierende selbst einzuholen. Zur weiteren Bearbeitung sowie der Einholung aller weiteren Stellungnahmen muss der Antrag dann unbedingt im Auslandsbüro abgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass die vollständige Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Erst wenn Ihr Antrag vollständig genehmigt wurde, kann Ihre Kommandierung erstellt werden. Reichen Sie ihn daher bitte nicht zu kurzfristig ein (spätestens 8 Wochen vor Abreise!).

Das Auslandsbüro informiert Sie, sobald Ihr vollständig genehmigter Antrag zur Abholung bereitliegt.