Die Entscheidung über die Genehmigung von Auslandsaufenthalten erfolgt anonymisiert im Rahmen einer Auswahlsitzung einer Auswahlkommission bestehend aus dem erweiterten Auslandsbeirat, an welcher u.a. folgende Personen teilnehmen:
- Auslandsbeauftragte in den Fakultäten
- Vertreter des Studierendenbereichs
- Mitarbeiter des Auslandsbüros
- Leiter des Prüfungsamtes
- Vertreter aus dem studentischen Konvent
- Vertreter von Studium plus