Geben Sie Ihren vollständig genehmigten "Antrag auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes" an Ihren Vorgesetzten weiter. Er wird Ihren Antrag auf Kommandierung auf den Weg bringen (ggf. nach Flugbuchung auch NATO-Marschbefehl und ggf. Request for Visit).
Zur Beantragung der Kommandierung sind auf militärischer Seite ggf. noch weitere Schritte notwendig, u.a. eine Untersuchung nach BA 90/5 im SanZentrum. Informieren Sie sich hierzu am besten bei Ihrem Gruppenleiter.
Die Kommandierung wird ggf. auch für die Beantragung eines Visums sowie - bei Langzeitaufenthalten von über 3 Monaten - für die Beantragung eines Informationspakets für Auslandsumzüge beim BAIUDBw Kompetenzzentrum Travel Management benötigt.