Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern (KA 103):
Monatliche Mobilitätszuschüsse für Studierende (Projektjahr 2020)
Gruppe | Länder | SMS | SMP |
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 450 Euro | 555 Euro |
Gruppe 2 |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 390 Euro | 495 Euro |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 330 Euro | 435 Euro |
Die Höhe der Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch die NA DAAD für die jeweiligen Projekte, in die das Erasmus+ Programm unterteilt ist, auf nationaler Ebene festgelegt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen.
Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses durch die Heimathochschule erfolgt in zwei Raten: 70% zu Beginn und 30% nach Abschluss der Mobilität.
Finanzielle Förderung für Dozierende und Mitarbeiter/innen (Projektjahr 2020)
Stückkosten für Aufenthaltstage
Zielland | Betrag bis zum 14. Tag der Aktivität |
Betrag vom 15.-60. Tag der Aktivität |
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 Euro | 126 Euro |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro | 112 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro | 98 Euro |
Stückkosten für Hin- und Rückfahrt
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Beträgen zur individuellen Unterstützung erhalten Hochschulmitarbeiter Zuschüsse zu ihren Reisekosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.
Die Entfernungen werden mit dem Distance Calculator der Europäischen Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück. (Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort auf-zubewahren.)
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
10 - 99 km | 20 Euro |
100 - 499 km | 180 Euro |
500 - 1999 km | 275 Euro |
2000 - 2999 km | 360 Euro |
3000 - 3999 km | 530 Euro |
4000 - 7999 km | 820 Euro |
8000 km und mehr | 1500 Euro |