Die finanzielle Förderung von Erasmus+-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern (KA 103):


Monatliche Mobilitätszuschüsse für Studierende (Projektjahr 2020)

Gruppe Länder SMS SMP
Gruppe 1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 450 Euro 555 Euro
Gruppe 2

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern  390 Euro 495 Euro
Gruppe 3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn  330 Euro 435 Euro

Die Höhe der Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch die NA DAAD für die jeweiligen Projekte, in die das Erasmus+ Programm unterteilt ist, auf nationaler Ebene festgelegt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen.

Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses durch die Heimathochschule erfolgt in zwei Raten: 70% zu Beginn und 30% nach Abschluss der Mobilität.


Finanzielle Förderung für Dozierende und Mitarbeiter/innen (Projektjahr 2020)

Stückkosten für Aufenthaltstage

Zielland Betrag bis zum 14. Tag der Aktivität
Betrag vom 15.-60. Tag der Aktivität
Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 Euro 126 Euro
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 160 Euro 112 Euro
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 140 Euro 98 Euro

Stückkosten für Hin- und Rückfahrt

Zusätzlich zu den oben aufgeführten Beträgen zur individuellen Unterstützung erhalten Hochschulmitarbeiter Zuschüsse zu ihren Reisekosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität.

Die Entfernungen werden mit dem Distance Calculator der Europäischen Kommission ermittelt. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück. (Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort auf-zubewahren.)

einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)
10 - 99 km 20 Euro
100 - 499 km 180 Euro
500 - 1999 km 275 Euro
2000 - 2999 km 360 Euro
3000 - 3999 km 530 Euro
4000 - 7999 km 820 Euro
8000 km und mehr 1500 Euro