An-/Abreise
Die Kosten für Ihre An- und Abreise gemäß dienstlich bedingtem Aufenthaltszeitraum werden übernommen.
Flüge können bei Kurzzeitaufenthalten bis zu 3 Monaten direkt über das Dezernat ZV II.3/Reisestelle gebucht werden; bei Langzeitaufenthalten von über 3 Monaten kann die Buchung über das BAIUDBw KompZ Travel Management erfolgen.
Zur Flugbuchung muss die Kommandierung (erstellt auf Basis des "Antrags auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes") für den bevorstehenden akademischen Auslandsaufenthalt bereits vorliegen.
Mobilität vor Ort
Bei Kurzzeitaufenthalten bis zu 3 Monaten ist es u. U. möglich über den Fuhrpark der Universität der Bundeswehr München, einen Mietwagen zu beantragen.
► verplichtende Infoverananstaltung am Mittwoch, den 28.02.2024
Im Allgemeinen gilt für die Mobilität vor Ort jedoch, dass die Wahl der Verkehrsmittel den jeweiligen Gegebenheiten angemessen sein sollte. Wenn Sie also während Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise auf dem Campus der Gastuniversität untergebracht sind, vor Ort ein gut ausgebautes Nahverkehrsnetz besteht oder der Transport in den Studiengebühren (z.B. für Summer Schools) inbegriffen ist, werden Sie keinen Mietwagen erhalten.