Neuer Studiengang an der Fakultät für Betriebswirtschaft
25 Juni 2020
Im Herbst 2021 startet an der Fakultät für Betriebswirtschaft der Universität der Bundeswehr München ein neuer Studiengang: Human Resources Management. Er wird als Bachelorstudium mit konsekutivem Masterstudium eingerichtet.
Wie gelingt es, Menschen für eine Organisation zu begeistern und langfristig an sie zu binden? Wie kann sichergestellt werden, dass die richtigen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden sind? Wie lassen sich personalbezogene Prozesse optimieren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren? Wie führt man Menschen?
Der Studiengang „Human Resources Management“, der im Hochschulbereich für angewandte Wissenschaften (HAW) an der Universität der Bundeswehr München gelehrt werden wird, beschäftigt sich mit allen Systemen und Prozessen, die die Arbeit in Organisationen betreffen. Kernaufgaben sind neben der Personalplanung die Beschaffung und Entwicklung geeigneten Personals, der zielorientierte Personaleinsatz, das Personalcontrolling, die Personalführung und das Management von Veränderungen. Durch das Erlernen dieser verschiedenen Kompetenzen sollen die Offizieranwärterinnen und -anwärter, für die der neue Studiengang konzipiert wurde, auf die Übernahme von Führungsaufgaben im Personalmanagement innerhalb und außerhalb der Bundeswehr vorbereitet werden.
Das Studium qualifiziert die Teilnehmerinnen und Teilnehmer u. a. für folgende Aufgaben:
- Entwicklung von Personalstrategien in Unternehmen und Organisationen
- Recruiting und Personalentwicklung
- Employer Branding zur Positionierung des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber
- Unterstützung von organisationalen Veränderungs- und Entwicklungsprozessen, z.B. der digitalen Transformation
- Entwicklung von strategiebasierten Motivations- und Anreizsystemen
- Führungs-bzw. Vorgesetztenaufgaben wie Motivation, Gesprächsführung, Beurteilung und Entwicklung von Mitarbeitenden
- Entwicklung und Implementierung von Personal-Controlling-Systemen
- Sichere Anwendung des Arbeits-, Tarif- und Sozialversicherungsrechts
Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studiengang ist die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Fachhochschulreife (Fachabitur) oder die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife (Abitur) oder ein nach den Vorschriften des Freistaates Bayerns als gleichwertig anerkannter Abschluss in der jeweils geltenden Fassung. Die Regelstudienzeit für den Bachelor und den Master wird vier Jahre betragen.
Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie unter >>
Titelbild: © Universität der Bundeswehr München