„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“
14 Dezember 2018
Mit seinem 70-jährigen Bestehen regt der Internationale Tag der Menschenrechte zum Nachdenken über die aktuelle (Nicht-)Einhaltung von Menschenrechten an.
Das Jahr 2018 ist von vielen historischen Gedenktagen geprägt – positiv wie negativ besetzten. So wurde vor 100 Jahren nicht nur der 1. Weltkrieg beendet (11.11.1918), sondern auch die Weimarer Republik ausgerufen und das Frauenwahlrecht eingeführt. Vor 80 Jahren ereignete sich die Reichspogromnacht (09./10.11.1938), die Nacht, die den Übergang von der Diskriminierung der deutschen Juden seit 1933 zur systematischen Verfolgung markierte.
Und vor 60 Jahren wurde das Gleichberechtigungsgesetz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ als Artikel 3, Absatz 2, in das Grundgesetz aufgenommen (01.07.1958).
Aber auch die Menschenrechte können dieses Jahr ein Jubiläum verzeichnen. Vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurden sie mit dem Ziel einer friedlichen Weltordnung, die die Menschenrechte achtet, verabschiedet. Der Tag der Menschenrechte am 10. Dezember als Gedenktag gibt die Möglichkeit, die Menschenrechte zu feiern und sich kritisch mit ihrer bundes- und weltweiten (Nicht-)Einhaltung auseinander zu setzen. Diesen Anlass nutzen auch jedes Jahr verschiedene Non-Profit-Organisationen.
Ziel einer friedlichen Weltordnung
Die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte war die Antwort auf die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes im Zweiten Weltkrieg. Sie sollte deutlich machen, dass Menschenrechte jeder Person von Natur aus zustehen, angeboren und als Naturrechte unveräußerlich und unabdingbar sind. Die Erklärung setzte sich zum Ziel, eine friedliche, die Menschenrechte achtende Weltordnung zu etablieren, die solche Verbrechen zukünftig unmöglich macht.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht neben der Präambel aus 30 Artikeln. Diese enthält grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ Sie decken sowohl Freiheitsrechte ab (wie das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, die Gewissens- und Religionsfreiheit, die Meinungs- und Informationsfreiheit), sowie wirtschaftliche und soziale Rechte (wie das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Arbeit und das Recht auf Bildung).
Historische Einigung auf internationales Verständnis der Menschenwürde
Nach zweijähriger Debatte wurde in der historischen Resolution 217 vom 10. Dezember die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 48 Staaten stimmten für die Erklärung, 8 enthielten sich, niemand stimmte gegen die Absichtsformelsammlung. Erstmals in der Geschichte hatte man sich auf weltweit geltende Menschenrechte geeinigt, die auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Menschenwürde basierte.
Sie stellt jedoch keine verbindliche Rechtsquelle dar. Da sie nicht einklagbar ist, spiegelt sie lediglich die unverbindlichen Empfehlungen der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte wider. Die Erklärung ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine Charta der Ideale. Sie bildet nicht die gesellschaftlichen und staatrechtlichen Verhältnisse ab – weder damals noch heute. Einige Artikel wurden jedoch in internationale Pakte übernommen. Außerdem dienten die Menschenrechte Vielen als Leitbild und fanden so ihren Weg in mehrere Verfassungen, zum Beispiel in die deutsche. Deutschland orientierte sich auch für die Entwicklung des Grundrechtekatalogs an der Erklärung.