Sie finden uns im Gebäude 33
3. Stock, Zimmer 3252 – 3256
Herzlich Willkommen!
Das Beratungsangebot der zivilen Gleichstellungsstelle steht allen zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zivilen Studierenden an der Universität der Bundeswehr München zur Verfügung. Seit Oktober 2014 ist Pamela Koch zivile Gleichstellungsbeauftragte.
Wir sind für Sie da!
Die zivile Gleichstellungsbeauftragte berät und unterstützt Sie u.a. bei:
- Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf
- bei Verdacht auf Diskriminierung, insbesondere im Hinblick auf das Geschlecht
- bei sexueller Belästigung
- beruflicher Förderung, weiblicher Nachwuchsförderung und Coaching
- Mentoring
- schwierigen Gesprächen z.B. mit Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten
Die Beratungsgespräche werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.
Hier finden Sie die Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten.
Wichtige Informationen und Regelungen finden Sie in unserem Download-Bereich.
We speak English.
Beteiligungen und Mitgliedschaften
Die Gleichstellungsbeauftragte innerhalb der Universität
Im November 1994 wurde die erste Frauenbeauftragte für die Universität bestellt. Mit dem Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 wurde das Amt – sprachlich der Funktion angemessen – in „Gleichstellungsbeauftragte“ umbenannt. Seit Oktober 2014 ist Pamela Koch zivile Gleichstellungsbeauftragte. Sie gehört der Personalverwaltung an, ist unmittelbar der Universitätsleitung zugeordnet und in der Ausübung ihres Amtes eigeninitiativ und weisungsfrei. Die Gleichstellungsbeauftragte gestaltet das Universitätsleben aktiv mit, denn sie ist:
- stimmberechtigt im Senat, Verwaltungsrat und in Berufungskommissionen
- beratendes Mitglied in den Hochschulgremien
- in Entscheidungsprozesse, Einstellungsverfahren und Erlasslagen jeglicher Art eingebunden
- uneingeschränkt im Vortragsrecht bei der Universitätspräsidentin
Die Universität der Bundeswehr München gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Hier greifen das Bundesgleichstellungsgesetz und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen des Ministeriums. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten regelt der § 25 des Bundesgleichstellungsgesetzes. Die Hauptaufgabe ist, den Vollzug des Bundesgleichstellungsgesetzes sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an der Universität zu fördern und zu überwachen.
Pamela Koch ist weiterhin Mitglied im Sozialteam sowie im Beirat des Freundeskreises der Universität der Bundeswehr München e.V.
Die Gleichstellungsbeauftragte außerhalb der Universität
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität der Bundeswehr München ist in folgenden Netzwerken Mitglied:
- Landeskonferenz der Frauen und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen (LaKoF)
- Münchner Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten (MAKGB)
- Familienservicestellen an bayerischen Universitäten und Hochschulen
- Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten der Ober- und Mittelbehörden des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung
- MDCO Dual career
Pamela Koch ist zudem Frauenbeauftragte der Standortgruppe Neubiberg des Verbandes der Beamten der Bundeswehr (VBB).
Aktuelles
Kontakt Gleichstellungsbeauftragte
Kontakt
Büro der zivilen Gleichstellungsstelle
Telefon: 089-6004-3911
Termine nach Vereinbarung
Universität der Bundeswehr München
Werner-Heisenberg-Weg 39
Gebäude 33, Raum 3253
85577 Neubiberg
Titelbild (Foto der Gleichstellungsbeauftragten): © UniBw M/Siebold
Legende
- 1: Büro der zivilen Gleichstellungstelle