Workshop 1: „Privacy Engineering – Rechtliche Anforderungen ’smart‘ umsetzen“
Moderation und Organisation:
Dr. Sibylle Gierschmann, LL.M. (Duke University), Partner TaylorWessing Rechtsanwälte – Juristin
Zusammenfassung:
Ab 25. Mai 2018 gilt für alle europäischen Mitgliedstaaten die sog. Datenschutz-Grundverordnung. Diese Verordnung schützt „personenbezogene Daten“, also Angaben zu natürlichen Personen, was nicht im klassischen Sinne Schutzziel der Informationssicherheit ist. Die Verordnung stellt einen Paradigmenwechsel dar und ihre Umsetzung ist für Unternehmen und Behörden eine große Herausforderung. Damit einher gehen erhöhte Anforderungen der Rechenschaftspflicht von Unternehmensführung/Behördenleitung. Erforderlich ist der Nachweis der Einhaltung von rechtlichen Vorgaben und die Überprüfung der Wirksamkeit von eingeleiteten Maßnahmen. Bei Nichteinhaltung drohen zukünftig empfindliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes.
Zahlreiche Vorschriften lassen sich nur im Zusammenspiel zwischen rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und informationstechnischen Know-How umsetzen. Es kommt hinzu, dass einige der neu eingeführten Prinzipien noch sehr ausfüllungsbedürftig sind, was für die Normadressaten Risiko und Chance zugleich sein kann. Hier besteht ein großer Forschungsbedarf, um den Rechtsanwender mit Mitteln und Methoden auszustatten und gleichzeitig die Rechtsentwicklung mit zu gestalten.
Im Rahmen des Workshops wird den Teilnehmern zunächst die Datenschutz-Grundverordnung und ihre wesentlichen Prinzipien im Überblick erläutert. Anschließend werden ausgewählte Problemfelder dargestellt, welche neuer Lösungsansätze bedürfen. Beispielsweise Datenschutz durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen („Privacy by Design“), Risikobeurteilung und Datenschutz-Folgenabschätzungen („Privacy Impact Assessment“) oder Konzepte zur Löschung oder Anonymisierung.
Im Rahmen eines Workshops werden die Teilnehmer in Arbeitsgruppen möglichst interdisziplinär Lösungsansätze diskutieren. Anhand von geführten Fragen werden dabei die Teilnehmer ermitteln, ob es für die aufgeworfenen Problemfelder Forschungsbedarf gibt. Abschließend stellten die Arbeitsgruppen ihre Arbeitsergebnisse der Gesamtgruppe vor.
Agenda:
- Teil I: Einführung zum rechtlichen Hintergrund (Datenschutz-Grundverordnung)
- Teil II: Aufriss der bestehenden Problemstellungen im Rahmen der Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in die Praxis
- Teil III: Identifikation von Lösungsansätzen und potentiellen Forschungsfeldern (Gruppenarbeit)
- Teil IV: Vorstellung der Workshop-Ergebnisse, Wrap up
Referenten:
- Dr. Sibylle Gierschmann, LL.M. (Duke University), Partner TaylorWessing Rechtsanwälte – Juristin
- Markus Gierschmann, atprivacy consulting – Wirtschaftsingenieur
Raum: 33/1101