Forschungsergebnisse zu WhatsApp-Stickern vorgestellt

14 Dezember 2023

Mitglieder der CODE-Forschungsgruppe Digitale Forensik präsentierten auf der Nordsec-Konferenz 2023 in Oslo ihre Forschungsergebnisse zur strafrechtlichen Verfolgung illegaler WhatsApp-Sticker, die Nutzenden und Strafverfolgungsbehörden zunehmend Probleme bereiten.

WhatsApp-Sticker sind eine beliebte Mischung aus Emojis und Bildern, die von den Nutzerinnen und Nutzern selbst erstellt werden können. Sie unterliegen daher keiner Kontrolle und verbreiten sich automatisch unter den Usern. Dadurch können sie „viral gehen“. Die meisten Sticker werden für legitime Zwecke geteilt. Allerdings tauchen in Chats zunehmend auch Sticker mit illegalen Inhalten, wie Kinderpornografie oder Nazi-Propaganda, auf. Solche Sticker beschäftigen daher auch immer wieder die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.

Schuldig oder unschuldig?

Zum einen gibt es zum Beispiel die Fälle, in denen Nutzerinnen und Nutzer in ganz normalen Gruppenchats unwissentlich kinderpornografisches Material erhalten haben. Zum anderen gibt es ebenso Fälle, in denen willentlich und wissentlich mit solchem Material interagiert wurde. In diesen Fällen geht es juristisch meist um die Frage, ob eine Nutzerin oder ein Nutzer im Besitz eines solchen illegalen Stickers war oder nicht. Besitz bedeutet, dass eine Person die tatsächliche Herrschaft über einen Gegenstand ausübt, und setzt somit einen Besitzwillen voraus. Dieses Konzept lässt sich zwar auf die digitale Welt übertragen, aber es ist wesentlich schwieriger darüber zu entscheiden. Beschuldigte könnten beispielsweise technische Unkenntnis anführen, um den Vorwurf des Besitzes zu entkräften.

Strafverfolgung auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse

Mit dem Paper „To Possess or Not to Possess – WhatsApp for Android Revisited with a Focus on Stickers“stellten Samantha Klier und Prof. Harald Baier von der Professur Digitale Forensik Mitte November auf der Nordsec 2023 ihre Forschungsergebnisse vor. Die detaillierte Beschreibung der Artefakte und ihrer Interpretation ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden in Zukunft, den Besitz und die Verbreitung von Stickern auf mobilen Endgeräten mit Android-Betriebssystem rechtssicher nachzuweisen. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse, dass das bloße Auffinden eines Stickers auf einem Android-Gerät nicht ausreicht, um auf dessen Besitz zu schließen, da ein Sticker auch ohne Wissen und Wollen der Nutzerinnen und Nutzer auf deren Gerät gespeichert sein kann. Das zugrundeliegende Forschungsprojekt leistet somit einen wertvollen Beitrag zu den laufenden Bemühungen, gegen die Verbreitung illegaler Inhalte über Messaging-Anwendungen vorzugehen, und das ohne dabei Unschuldige unter falschen Verdacht zu stellen.

 

Mehr Informationen zur Konferenz Nordsec 2023:
https://uni.oslomet.no/nordsec2023/

Das vollständige Paper zum Download:
https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-031-47748-5_16


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