Auslandsaufenthalte
Aufenthalte im Ausland sind auch während Ihres Studiums möglich. Nutzen Sie diese einzigartige Chance und erbringen Sie einen Teil Ihrer Studienleistung im Ausland.
Auslandstrimester | Summer/Winter School | Wissenschaftliche Arbeiten | Praktikum |
Die Studienorganisation erlaubt es, ECTS-LP eines gesamten Trimesters während eines Studienaufenthalts im Ausland zu erwerben. Prädestiniert hierfür sind die Frühjahrstrimester im zweiten oder dritten Studienjahr. Regulär finden hier ausschließlich Wahlpflichtveranstaltungen, sowie im dritten Studienjahr zusätzlich die Anfertigung der Bachelorarbeit, statt. | In der vorlesungsfreien Zeit ist der Besuch einer Summer/Winter School im Ausland möglich. Hier können Sie ECTS-LP für ein Modul im Rahmen von studium plus oder durch die Belegung studienfachspezifischer Veranstaltungen erwerben. | Ein Auslandsaufenthalt kann für die Anfertigung von Abschlussarbeiten wie Bachelor- und Masterarbeiten notwendig sein. Beim Vorliegen einer berechtigten, wissenschaftlichen Erfordernis können Sie Ihre Arbeit, unterstützt durch eine/n qualifizierten Betreuer/in (Dr., Ph.D., Prof.) vor Ort auch im Ausland erstellen. | Das zweite Praktikum im zweiten Studienjahr kann grundsätzlich auch im Ausland durchgeführt werden. Sie können sich so gezielt auf eine internationale Karriere vorbereiten. |
Partnerhochschulen der Fakultät für Betriebswirtschaft:
Weiterführende Informationen zu Auslandsaufenthalten erhalten Sie über das Auslandsbüro der UniBw M und den Auslandsbeauftragten der Fakultät.
Englischsprachige Lehrveranstaltungen
In englischsprachigen Lehrveranstaltungen erwerben Sie internationale Sprach- und Fachkompetenzen. Dies hat den positiven Effekt, dass einige Module auch von Incoming-Students aus dem Ausland belegt werden können.
Aus- und Weiterbildung der Fremdsprachenkompetenz
Fremdsprachenausbildung:
Die Fremdsprachenausbildung an der UniBw M ist für jeden Studierenden verpflichtend. Während des zweiten Studienjahres ist für Englisch studienbegleitend das bundeswehrspezifische "Standardisierte Leistungsprofil" (SLP) in der Höhe 3332 zu erwerben. Wöchentlich werden hiefür mindestens zwei Unterrichtspräsenzstunden eingeplant. Mit dem Standardisierten Leistungsprofil (SLP) wird im Geltungsbereich der NATO dokumentiert, welche Fremdsprachenfähigkeiten ein/e SoldatIn oder ZivilistIn besitzt. Ein SLP in Höhe von 3332 oder besser wird mit 8 ECTS-LP bewertet. Der vier Stellen des SLP-Wertes geben Auskunft über das Sprachverständnis. Die erste Zahl steht für das "Hören", die zweite für den "Mündlichen Gebrauch", die dritte für das "Lesen" und die vierte für das "Schreiben". Die Höhe der Zahlen stehen für die Ausprägung des jeweiligen Verständnisses. Eine 1 steht für "Elementares Können in einem begrenzten und vertrauten allgemeinen Rahmen", eine 2 steht für "Begrenztes Können in einem allgemeinen und beruflichen Rahmen", eine 3 für "Können im allgemeinen gesellschaftlichen und beruflich-fachlichen Bereich im Rahmen auch nicht sehr vertrauter Sachgebiete" und eine 4 steht für "Sicheres Können im allgemeinen gesellschaftlichen und beruflich-fachlichen Bereich im Rahmen auch nicht vertrauter Sachgebiete". Auf freiwilliger Basis wird zusätzlich und im gleichen Umfang ebenfalls Französisch angeboten. Diese Sprachausbildung muss nicht mit einem SLP von 3332 abgeschlossen werden, kann aber auch nicht als Studienleistung geltend gemacht werden.
Fremdsprachweiterbildung:
Das Sprachenzentrum hat neben der verpflichtenden Sprachausbildung auch eine vielseitige Sprachweiterbildung im Angebot. Diese können Sie ergänzend zum Studium nutzen. Angeboten werden folgende Sprachen:
Arabisch | Chinesisch | Deutsch | Englisch | Französisch | Italienisch | Japanisch | Norwegisch | Portugiesisch | Russisch | Spanisch
Weitere Informationen zur Aus- und Weiterbildung des Sprachkompetenzen finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.