Promovieren an der UniBw M

Grundsätzlich können alle, die die entsprechende Qualifikation haben, an unserer Universität promovieren. Die UniBw M verfügt über eine hervorragende nationale und internationale Vernetzung in Forschungsverbünden und unterhält zahlreiche Kooperationen mit namenhaften Industrieunternehmen. Promotionen sind daher sowohl im Bereich der Grundlagenforschung als auch im industrienahen Bereich möglich.

Voraussetzungen

Für eine Promotion an der UniBw ist ein erfolgreicher Abschluss eines Erststudiums (z. B. Diplomprüfung, Master-Abschluss oder ein äquivalenter Abschluss) mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 oder mindestens dem Prädikat „gut“ notwendig. Im Falle des Dr. jur. muss die Erste oder Zweite Juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note „befriedigend“ bewertet worden sein.

Auch Master-Absolventen und Absolventinnen mit überdurchschnittlichem Abschluss einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften können an unserer Universität promovieren.

 

Zur Orientierung haben wir Ihnen hier die wichtigsten Steps zur Promotion zusammengestellt.

Möglichkeiten und Doktorgrade

Promotionsmöglichkeiten

Promotionsmöglichkeiten bestehen an diesen Fakultäten:
  • Bauingenieurwesen & Umweltwissenschaften (BAU)
  • Elektro- & Informationstechnik (EIT)
  • Humanwissenschaften (HUM)
  • Informatik (INF)
  • Luft- & Raumfahrttechnik (LRT)
  • Staats- und Sozialwissenschaften (SOWI)
  • Wirtschafts- & Organisationswissenschaften (WOW)

Die Fakultäten der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Betriebswirtschaft (BW), Elektrotechnik und Technische Informatik (ETTI) und Maschinenbau (MB) besitzen kein eigenes Promotionsrecht, es besteht jedoch die Möglichkeit zur kooperativen Promotion mit einer universitären Fakultät. Nähere Infos dazu finden Sie unten.
 

Doktorgrade

An der UniBw M können Sie folgende Doktorgrade erwerben:
  • Doktor-Ingenieur (Dr.-Ing.)
  • Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.)
  • Doktor der Philosophie (Dr. phil.)
  • Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. jur.)
  • Doktor der Wirtschafts- und Organisationswissenschaften (Dr. rer. pol.)
 

Habilitieren an der UniBw M

Die Habilitation ist die Prüfung zur Feststellung der Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fachgebiet. Habilitieren kann, wer im Anschluss an das abgeschlossene wissenschaftliche Studium promoviert und neben Lehr- und Vortragsveranstaltungen selbst wissenschaftlichen publiziert hat. Um zum Habilitationsverfahren zugelassen werden zu dürfen, dürfen Bewerberinnen und Bewerber

  • nicht bereits in einem früheren Habilitationsverfahren gescheitert sein,
  • nicht an anderer Stelle ein Habilitationsverfahren beantragt haben, das noch nicht abgeschlossen ist und
  • ihnen darf kein akademischer Grad entzogen worden sein und es darf auch kein derartiges Verfahren anhängig sein.

 

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf einer Habilitation finden Sie hier oder unter "Wichtige Downloads".

Post-doc Phasen