An den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) studieren, lehren und forschen ambitionierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die spannende und innovative Forschung betreiben und diese in vielfältigen Projekten anwenden. Viele Forschende haben das Potential, ihr Wissen in Promotionen zu vertiefen oder weiterzugeben.
Im Gegensatz zu Universitäten besitzen die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften jedoch kein Promotionsrecht. Während Universitätsprofessorinnen und -professoren Promotionsprojekte von Absolventinnen und Absolventen beider Hochschularten betreuen können, ist dies den Professorinnen und Professoren der HAWs nur in Kooperation mit einer Universität möglich. Diese kooperative Form der Promotion ermöglicht Absolventinnen und Absolventen von Universität und Hochschule die Promotion bei Professorinnen und Professoren der HAW. Die Promotion wird gleichberechtigt von den jeweiligen Betreuenden der Uni und der HAW begleitet.
Vorgehen
Bei einer kooperativen Promotion werden die Promovierenden gemeinsam von der Universität und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften betreut. Die Promotion erfolgt an der Universitätsfakultät, die auch den Doktorgrad verleiht. Diese ist auch maßgeblich für die Anforderungen, die es zu erfüllen gilt. Grundsätzlich können Absolventinnen und Absolventen eines HAW-Masterstudiengangs unter denselben Voraussetzungen promovieren wie die Masterabsolventinnen und -absolventen einer Universität.
Wer beabsichtigt, eine Professorin oder einen Professor der Hochschule für Angewandte Wissenschaften als prüfende Person zu wählen, sollte dies zu Beginn des Promotionsverfahrens mit der zuständigen Universitätsfakultät abklären und das Thema der Dissertation mit beiden Betreuenden gemeinsam festlegen.
Weitere Informationen zur kooperativen Promotion finden Sie im Informationsblatt des Prüfungsamtes.