Alle Studierende sind dazu verpflichtet, vor ihrer Abreise eine Kopie ihres vollständig genehmigten "Antrags auf Genehmigung eines Auslandsaufenthaltes" (inkl. Anlagen) bei ihrem/r Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt einzureichen.
Bei Auslandssemestern bzw. Summer/Winter Schools muss dem Prüfungsamt zwecks Anerkennung zusätzlich eine Kopie des Learning Agreements vorgelegt werden.
Bei Auslandspraktika (oder Anerkennung von Summer/Winter Schools als Pflichtpraktika) bzw. der Anfertigung von wissenschaftlichen Arbeiten im Ausland muss zusätzlich ein ausgefüllter Personalbogen im Prüfungsamt abgegeben werden sowie ggf. ein Praktikums- bzw. Kooperationsvertrag mit der aufnehmenden Einrichtung erstellt werden (bitte diesbezüglich Sachbearbeiter/in kontaktieren). Außerdem muss im Prüfungsamt ggf. die Anmeldung von wissenschaftlichen Arbeiten erfolgen.