Kurzzeit

Ihr Ansprechpartner für die Reisekostenabrechnung ist das Dezernat ZV II.3/Reisestelle (ReFü).

  • Abrechnung muss innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Reise erfolgen
  • bei erhaltenem Abschlag: Abrechung muss innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Reise erfolgen, andernfalls wird der Abschlag zurückgefordert

Langzeit

Ihre Ansprechpartner für Abrechnungsfragen ist das BAIUDBw Kompetenzzentrum Travel Management der Bundeswehr – TM 6.