Alle durch das Auslandsbüro genehmigten akademischen Auslandsaufenthalte laufen über eine Kommandierung mit voller Abfindung. Die Organisation und Abrechnung erfolgt dabei je nach Dauer des Auslandsaufenthaltes über das Dezernat ZV II.3/Reisestelle (< 3 Monate) oder das BAIUDBw Travel Management (> 3 Monate).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter ► Reiseorganisation.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Informationen zu sonstigen Kosten, welche u. U. nicht über die o.g. Stellen abgerechnet werden können.
Finanzierungsmöglichkeiten für zivile Studierende: Es besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Erasmus+-Programm.