Ja, Sie können sich auch dann bewerben, wenn Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung für Ihr Vorhaben noch keine feste Zusage seitens der Gastinstitution vorliegt. Bitte versuchen Sie in diesem Fall, Ihr Vorhaben (Gastinstitution und potentielle Betreuer/innen müssen im Rahmen der Bewerbung genannt werden!) so konkret wie möglich zu beschreiben, damit der Auslandsbeirat auf dieser Basis darüber entscheiden kann, ob Sie für den geplanten Auslandsaufenthalt eine (vorbehaltliche) Zusage erhalten oder nicht.
Da eine nachträgliche Genehmigung von Auslandsaufenthalten nicht möglich ist, sollten interessierte Studierende bei entsprechenden Planungen also in jedem Fall im Rahmen des offiziellen Bewerbungs- und Auswahlverfahrens rechtzeitig eine Bewerbung beim Auslandsbüro einreichen!