Keine Auslandsmobilität bis einschließlich 31.03.2021

7 Oktober 2020

Die Hochschulleitung hat am 07.10.2020 folgende Entscheidung bezüglich Auslandsaufenthalten 2021 getroffen:

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie können bis einschließlich 31.03.2021 keine Auslandsmobilitäten von Studierenden genehmigt werden. Über die Genehmigung von Auslandsaufenthalten ab 01.04.2021 wird die Hochschulleitung vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung der Pandemie im neuen Jahr erneut beraten und entscheiden.

Weitere aktuelle Hinweise und Empfehlungen des Auslandsbüros bezüglich der Planung eines Auslandsaufenthaltes im Kontext der COVID-19-Pandemie finden Sie hier: https://www.unibw.de/internationales/outgoing/auslandsmobilitaet-covid-19.

Entsprechend der Entscheidung der Hochschulleitung wird eine Berücksichtigung von Bewerbungen für Aufenthaltsdaten im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 im aktuell laufenden Bewerbungs- und Auswahlverfahren nicht mehr möglich sein.

Das Auslandsbüro akzeptiert jedoch weiterhin Bewerbungen für Auslandsaufenthalte ab April 2021.

Bewerbungsschluss ist der 06.11.2020.

 

Alle wichtigen Informationen und Tipps zur Bewerbung finden Sie unter Outgoing!

 


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