Staats- und Sozialwissenschaften (M.A.)
Vom Bachelor-Studium an der UniBwM kann nur in den Master-Studiengang übergehen, wer entweder das B.A.-Studium als Intensivstudium absolviert hat oder einen anerkennungsfähigen externen Bachelorabschluss nachweisen kann. Einzelheiten und weitere Zugangsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der ABaMaPO, § 24 und FPO, § 2.
Das Master-Studium beginnt im Wintertrimester (Januar) und dauert ingesamt 21 Monate. Seinen Abschluss findet das Studium mit der Anfertigung einer Masterarbeit im 5. Trimester sowie im abschließenden Sommerquartal (Juli bis September). In der vorlesungsfreien Zeit (3. Quartal) besteht die Verpflichtung, im In- oder Ausland ein Sommermodul in Form eines Praktikums, einer Summer School oder in Ausnahmefällen auch eines Fremdsprachenkurses zu absolvieren. Zudem besteht auch die Möglichkeit eines Auslandsstudiums.
Die Vertiefungsrichtungen IRuP und StuG werden aus dem Bachelor-Studium fortgeführt. In den sogenannten Ergänzungsmodulen können die Studierenden weitgehend frei (nötige Vorkenntnisse sind der jeweiligen Modul-/Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen) ihre Studieninteressen gemäß ihrer Wahlpflichtrichtung im B.A. weiter ausbauen.
Der Masterstudiengang Staats- und Sozialwissenschaften baut auf den im Bachelor-Studiengang vermittelten Kenntnissen auf und führt dessen Vertiefungsrichtungen fort. Die Studierenden werden befähigt, wissenschaftliche Fragestellungen der Politikwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre, Soziologie und Ethik auch interdisziplinär zu entwickeln und diese praxisgerecht, methodensicher und lösungsorientiert zu bearbeiten. Gleichzeitig machen sich die Studierenden mit Theorieentwicklung und Theoriedebatten der verschiedenen Disziplinen sowie den neuesten Forschungsergebnissen vertraut.
Neben der Vermittlung von vertieftem Fachwissen wird die analytische Kompetenz weiter gefördert, werden Methodenkenntnisse auf konkrete Forschungsfragen angewandt und fachspezifische Techniken und Fertigkeiten vertieft.
Im Rahmen der Vertiefungsrichtung „Gesellschaft und Politik“ befassen sich die Studierenden mit den politischen und sozialen Charakteristika verschiedener Staats- und Gesellschaftssysteme in Geschichte und Gegenwart und untersuchen neben deren ideengeschicht-lichen Grundlagen u.a. gesellschaftliche Konfliktlinien, Globalisierungsstrategien sowie verschiedene Muster und Formen der Bildung kollektiver Identitäten.
In der Vertiefungsrichtung „Internationales Recht und Politik“ setzen sich die Studierenden u.a. mit dem Wandel des Völkerrechts vom Zwischenstaatenrecht zu einer das Individuum berechtigenden und verpflichtenden Rechtsordnung auseinander, erkennen Globalisierung und Regionalisierung als komplementäre Prozesse und werden befähigt, die Ergebnisse der politik- und sozialwissenschaftlichen Konfliktforschung auf aktuelle wie historische Fälle anzuwenden.
Am Ende Ihres Master-Studiums
- sind Sie fähig, politisch-gesellschaftliche Probleme in ihrer Komplexität und strukturellen Bedingtheit zu erfassen
- können Sie Auswirkungen der Globalisierung auf eigene und fremde Gesellschaften und mögliche Konfliktpotentiale abschätzen
- verfügen Sie über ein Instrumentarium, um selbständig mögliche Lösungsansätze für diese Konfliktpotentiale auf ihre Eignung zu prüfen
- sind Sie fähig, historische, politische und gesellschaftliche Strukturen von Demokratien zu verstehen und zu analysieren (GuP)
- haben Sie Kenntnisse im Völker- und Europarecht, in Internationaler Politik, Sicherheitspolitik, Kriegsursachenforschung und Konfliktbewältigungsstrategien erworben (IRuP)
- verfügen Sie über vertiefte Methodenkenntnisse als Grundlage für eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten
Flyer M.A. hier
Wichtige Dokumente zum M.A.-Studiengang und zu den Prüfungsanforderungen
- das Modulhandbuch für das M.A.-Studium: 2021, 2022, 2023, 2024, 2025
- das M.A.-Studium schematisch nach Trimestern:
- die Allgemeine Prüfungsordnung für die universitären Bachelor- und Master-Studiengänge (ABaMaPO): Änderungssatzung (April 2020), konsolidierte Lesefassung
- die Fachprüfungsordnungen (FPO) für den M.A.-Studiengang
- das Formular zur selbstständigen Erstellung einer Seminararbeit
Oft gestellte Fragen
Unter welchen Bedingungen werde ich zum Master-Studiengang zugelassen?
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der ABaMaPO § 24 und in der M.A.-FPO § 2. Gemäß ABaMaPO § 24 (3) können Sie vorläufig zum Master-Studiengang zugelassen werden, wenn Sie 140 ECTS-Punkte im B.A.-Studiengang der UniBwM bis zum Ende des 8. Quartals erworben haben (s. auch Intensivstudium). Diese vorläufige Zulassung erlischt jedoch nach §24 (4), wenn Sie den erfolgreichen Abschluss des B.A.-Studiengangs nicht bis spätestens zum Ende des ersten Trimesters des Master-Studiengangs nachweisen können. Der B.A.-Studiengang hat einschließlich der B.A.-Arbeit einen Gesamtumfang von 180 ECTS-Punkten (s. ABaMaPO § 20). Diese Punktezahl erreichen Sie nur, wenn Sie alle Pflichtmodule und die Module der von Ihnen gewählten Wahlpflichtrichtung bestehen.
Muss man im M.A.-Studiengang die gleiche Vertiefungsrichtung studieren wie im B.A.-Studium?
Grundsätzlich können Sie die Vertiefungsrichtung im Übergang zum Master-Studiengang wechseln. Die in den Modulbeschreibungen Ihrer M.A.-Vertiefungsrichtung genannten Vorkenntnisse und Kompetenzen müssen Sie jedoch mitbringen. Die letzte Entscheidung über Ihre Aufnahme in Modulveranstaltungen einer fremden Vertiefungsrichtung liegt bei der/dem Modulverantwortlichen.
Unter welchen Umständen ist mein Studienerfolg im M.A.-Studiengang gefährdet/falle ich im M.A.-Studium endgültig durch?
Bestehen Sie eine Modulprüfung auch bei der zweiten Wiederholung nicht, sind Sie im Master-Studium endgültig durchgefallen. Ebenfalls ist die Master-Prüfung endgültig nicht bestanden, wenn die Master-Arbeit zum zweiten Mal nicht bestanden wurde (s. ABaMaPO § 13).
Was muss ich bei der Beantragung eines Auslandsstudienaufenthaltes beachten?
Alle wichtigen Informationen zur Beantragung eines Auslandsstudienaufenthaltes erhalten Sie im Auslandsbüro der UniBwM. Auf der Internetseite des Auslandsbüros finden Sie Details zum Genehmigungsverfahren, Formulare und Informationen zu Partneruniversitäten. Beachten Sie dringend die Vorlaufzeiten zur Beantragung eines Praktikums/Auslandsaufenthaltes, d.h. planen Sie rechtzeitig.
Wie ist die Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen geregelt?
Nach entsprechender Anfrage seitens eines/r Studierenden ist von der betreffenden Lehrperson Einsicht zu gewähren und die Benotung zu erläutern. Schriftliche Gutachten zu Hausarbeiten können auch ohne Anfrage an die Studierenden weitergeleitet werden. Dies gilt auch und gerade für die Gutachten zu BA- und MA-Arbeiten.