Staats- und Sozialwissenschaften (B.A.)

Der Studiengang gliedert sich in ein Grundstudium (1.-3. Trimester) sowie ein Aufbaustudium (4.-7. Trimester). Im Grundstudium werden die Studierenden sowohl mit den methodischen als auch fachlichen Grundlagen der beteiligten Teildisziplinen aus Geschichts-, Politik- und Rechtswissenschaft sowie – ergänzend und teilweise optional – der Ethik, Soziologie und Volkswirtschaftslehre vertraut gemacht. Ganz zu Beginn des Studiums soll dabei eine jeweils unter einem anderen Generalthema stehende Ringvorlesung den inneren Zusammenhang des an der Fakultät vertretenen Fächerkanons verdeutlichen.

Im Aufbaustudium können sich die Studierenden sodann zwischen zwei Vertiefungsrichtungen entscheiden: „Gesellschaft und Politik“ (GuP) oder „Internationales Recht und Politik“ (IRuP). Während in GuP die Fächer Politik- und Geschichtswissenschaft (sowie verpflichtende Lehrveranstaltungen aus den Fächern Soziologie und Ethik) im Vordergrund stehen, beschäftigen sich Studierende mit der Vertiefung IRuP schwerpunktmäßig mit den internationalen Dimensionen der Politik- sowie der Rechtswissenschaft (Völker- und Europarecht).

Im Bachelor-Studiengang sind zudem zwei Sommermodule zu belegen: Am Ende des 1. Studienjahrs verfassen die Studierenden eine „Textanalyse.“ In selbständiger Weise soll hier eine der im Studium vermittelten Kernkompetenzen eingeübt werden: Die Arbeit an und mit fachwissenschaftlichen Texten sowie die schriftliche Formulierung methodisch und wissenschaftlich fundierter Arbeitsergebnisse. Im Sommermodul nach dem 2. Studienjahr absolvieren die Studierenden sodann im Regelfall im In- oder Ausland ein Praktikum oder besuchen eine universitäre Summer School. Im Ausnahmefall kann auch eine international anerkannte Qualifikation in einer Fremdsprache erworben werden.

Der Bachelor-Studiengang wird im Regelfall als "Intensivstudium" studiert.

Als Intensivstudium dauert der B.A.-Studiengang 7 Trimester und umfasst eine Arbeitsbelastung von 22 Leistungspunkten (LP/ECTS) pro Trimester. Das Intensivstudium ist Voraussetzung für den Übergang in den konsekutiven Masterstudiengang im 8. Trimester.

Im ersten Studienjahr besuchen alle Studierenden Basismodule, die in die Fächer Politik, Geschichte und Recht einführen. Zudem sind Einführungsmodule für das Fach Volkswirtschaftslehre und die Fächerkombination Soziologie/Ethik verpflichtend - ab dem zweiten Trimester wählen die Studierenden zwischen den Wahlpflichtrichtungen VWL und Soziologie/Ethik. Im ersten Studienjahr ist zudem für alle Studierenden die Methodenausbildung Pflicht (Modul „Methoden und Statistik“). Das gesamte Studium wird durch das Begleitstudium studium plus flankiert. Im ersten Studienjahr findet dazu ein Standardkurs statt.

Ab dem zweiten Studienjahr, d.h. zum vierten Trimester, werden eigene Pflichtmodule für die Vertiefungsrichtungen „Gesellschaft und Politik“ (GuP) und „Internationales Recht und Politik“ (IRuP) angeboten. Mit dem Besuch des jeweiligen Pflichtmoduls und dem Ablegen der zugehörigen Modulprüfung wählen die Studierenden zwischen den beiden Vertiefungsrichtungen IRuP und GuP.

 

Flyer B.A. hier

Wichtige Dokumente zum B.A.-Studiengang und zu den Prüfungsanforderungen

Oft gestellte Fragen

Können beide Vertiefungsrichtungen gleichzeitig studiert werden?

Prinzipiell ja, sofern dies Ihre Leistungsbereitschaft und –fähigkeit erlauben. Stundenplanerisch kann jedoch nicht dafür garantiert werden, dass sämtliche Veranstaltungen überschneidungsfrei liegen. Verlieren Sie dabei jedoch nicht aus den Augen, dass Sie für eine Vertiefungsrichtung alle nötigen Leistungsnachweise rechtzeitig erbringen müssen. Sonst gefährden Sie womöglich Ihren Studienerfolg.

Können beide/mehrere Wahlpflichtrichtungen gleichzeitig studiert werden?

Im Prinzip gilt hier das gleiche wie bei Frage 1. Achten Sie jedoch stets auf einen konsistenten Aufbau Ihres Studiums und behalten Sie Ihren Studienerfolg im Auge.

Ist ein Wechsel zwischen den Vertiefungsrichtungen möglich?

Nur sofern Sie das nötige Vorwissen für die noch zu absolvierenden Module mitbringen (s. Modulbeschreibungen unter "Voraussetzungen"), können Sie die Vertiefungsrichtung wechseln. Um zur Bachelor-Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie alle Pflichtmodule einer Vertiefungsrichtung absolviert haben! Über den Wechsel der Vertiefungsrichtung muss das Prüfungsamt informiert werden.

Ist ein Wechsel zwischen den Wahlpflichtsträngen möglich?

Ab dem zweiten Studienjahr besteht regulär die Möglichkeit, in die dritte Wahlpflichtrichtung „Staat und Verwaltung“ zu wechseln. Davor oder danach besteht die Möglichkeit, die Wahlpflichtrichtung zu wechseln, sofern Sie das nötige Vorwissen für den Fachwechsel und die dort zu absolvierenden Module mitbringen. Die in der jeweiligen Modulbeschreibung unter "Voraussetzungen" genannten Kenntnisse und Fertigkeiten müssen Sie sich durch Teilnahme an den entsprechenden Veranstaltungen oder Eigenstudium bereits angeeignet haben. Zwar ist ein Nachweis durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nicht erforderlich, auf den genannten Kenntnissen und Fertigkeiten wird jedoch aufgebaut.

Im Sinne Ihres Studienerfolges, eines konsistenten Studienaufbaus und letztlich Ihrer späteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt ist dringend zu empfehlen, bei einem Wahlpflichtstrang zu bleiben. Über einen Wechsel der Wahlpflichtrichtung muss das Prüfungsamt informiert werden.

Wo finde ich Informationen zu den einzelnen Modulen?

Das Modulhandbuch (B.A. bzw. M.A.) enthält sämtliche Modulbeschreibungen und alle wichtigen Informationen über den Studienverlauf und die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Modulen. Es ist abrufbar auf der SOWI-Homepage im Bereich "Studium". Hier finden Sie auch alle wichtigen Prüfungsordnungen (ABaMaPO, FPO B.A., FPO M.A.).

Wo sind Veranstaltungsdetails für das laufende Trimester einzusehen?

In HisinOne (im Uninetz zu erreichen unter https://hisinone.unibw.de) finden Sie ab Trimesterbeginn alle Veranstaltungsdaten für das laufende und frühere Trimester. Mit Ihren RZ-Zugangsdaten können Sie sich in das Portal einloggen und Ihren eigenen Stundenplan erstellen.
Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis ist in HininOne abrufbar und wird zusätzlich auf unserer Homepage unter Studium/Übersicht zur Verfügung gestellt.

Wie viele Wiederholungsmöglichkeiten habe ich bei Modulprüfungen?

Sie können Modulprüfungen/Modulteilprüfungen prinzipiell zwei Mal wiederholen (s. ABaMaPO § 9). Die erste Wiederholungsmöglichkeit besteht bei schriftlichen Prüfungen nach einem halben Jahr, die zweite nach einem Jahr zum Zeitpunkt der regulären Prüfung des nächsten Jahrgangs. Bei anderen Leistungsnachweisen, insbesondere Notenscheinen (NoS) und deren Teilleistungen (v.a. Referat, Protokoll, Essay o.ä.) ist die Teilleistung zu wiederholen oder durch eine gleichwertige Teilleistung zu ersetzen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die/der Modulverantwortliche. Die Wiederholung der Teilleistung richtet sich nach den Prüfungskorridoren.

Die Eintaktung der zweiten Wiederholungsmöglichkeit mit der nächsten regulären Prüfung hat zur Folge, dass die zweite Wiederholung von Modulprüfungen im 6. und 7. Trimester zu spät für den Übergang zum Master stattfindet.

Können Modulprüfungen geschoben werden?

Nach § 12 ABaMaPO können Sie von Modulprüfungen zurücktreten, so dass dieser nicht wahrgenommene Prüfungsversuch nicht auf die verbleibende Anzahl an Prüfungsversuchen angerechnet wird. Wichtig ist, dass Sie beim Schieben von Prüfungen nicht die Fortschrittsregelung verletzen, d.h. zum jeweiligen Stichtag trotzdem genügend Punkte aus anderen Prüfungen vorweisen können.

Mindestvoraussetzungen

Es gelten ECTS-Mindestanforderungen, die zu bestimmten Zeitpunkten im Studium erbracht worden sein müssen:

42 ECTS am Ende des 4. Trimesters (d.h., Ende erstes FT, Stichtag: 30.9.), 70 ECTS am Ende des 5. Trimesters (d.h., Ende zweites WT, Stichtag: 31.3.) sowie 90 ECTS am Ende des 6. Trimesters (d.h., Ende zweites FT, Stichtag: 30.6.). Diese Anforderungen müssen erfüllt sein, um den Studienerfolg nicht zu gefährden. Falls ein/e Studierende/r die Auflagen zweimal nicht einhält, erfolgt die Exmatrikulation (es sei denn, es liegen außergewöhnliche Gründe vor, über die der Prüfungsausschuss auf Antrag entscheidet).

 

Das Einhalten der Anforderungen garantiert noch nicht den erfolgreichen Übergang zum Master:

Für eine vorläufige Zulassung zum Master siehe Frage 14 (Unter welchen Bedingungen werde ich zum Master-Studiengang zugelassen?) sowie ABaMaPO § 6 oder B.A.-FPO § 4.

 

Wann werden die ECTS-Punkte bei mehrtrimestrigen Modulen ausgeschüttet? Werden bei Teilleistungen anteilig ECTS-Punkte angerechnet?

Eine Modulprüfung gilt erst als bestanden, wenn alle geforderten Teilleistungen erfolgreich absolviert wurden. Entsprechend werden die ECTS-Punkte auch bei mehrtrimestrigen Modulen in der Regel erst nach Abschluss des gesamten Moduls berücksichtigt.

Wie oft kann ich eine schriftliche Prüfung schieben?

Sie können so oft schieben, wie es Ihnen die Fortschrittsregelung im Hinblick auf Ihren Studienerfolg erlaubt bzw. solange Sie die Zulassungsvoraussetzungen zum Master-Studiengang erfüllen (140 LP am Ende des 8. Quartals, s. hierzu ABaMaPO §24 (3)).

Wie behalte ich einen Überblick über meine Studienleistungen?

In HisinOne können Sie Ihr "Transcript of records" abrufen, das Ihren aktuellen Punktestand wiedergibt.

Unter welchen Bedingungen werde ich zum Master-Studiengang zugelassen?

Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der ABaMaPO § 24 und in der M.A.-FPO § 2. Gemäß ABaMaPO § 24 (3) können Sie vorläufig zum Master-Studiengang zugelassen werden, wenn Sie 140 ECTS-Punkte im B.A.-Studiengang der UniBwM bis zum Ende des 8. Quartals erworben haben (s. auch Intensivstudium). Diese vorläufige Zulassung erlischt jedoch nach §24 (4), wenn Sie den erfolgreichen Abschluss des B.A.-Studiengangs nicht bis spätestens zum Ende des ersten Trimesters des Master-Studiengangs nachweisen können. Der B.A.-Studiengang hat einschließlich der B.A.-Arbeit einen Gesamtumfang von 180 ECTS-Punkten (s. ABaMaPO § 20). Diese Punktezahl erreichen Sie nur, wenn Sie alle Pflichtmodule und die Module der von Ihnen gewählten Wahlpflichtrichtung bestehen.

Bzgl. der Wiederholungsmöglichkeiten von Modulprüfungen am Ende des Bachelor-Studiums s. Frage 7!

Unter welchen Bedingungen ist der B.A.-Studiengang erfolgreich abgeschlossen?

Der B.A.-Studiengang hat einschließlich der B.A.-Arbeit einen Gesamtumfang von 180 ECTS-Punkten (s. ABaMaPO § 20), die Sie allesamt erreichen müssen. Dies schaffen Sie nur, wenn Sie alle Pflichtmodule und die Module der von Ihnen gewählten Wahlpflichtrichtung bestehen.

Wie ist die Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen geregelt?

Nach entsprechender Anfrage seitens eines/r Studierenden ist von der betreffenden Lehrperson Einsicht zu gewähren und die Benotung zu erläutern. Schriftliche Gutachten zu Hausarbeiten können auch ohne Anfrage an die Studierenden weitergeleitet werden. Dies gilt auch und gerade für die Gutachten zu BA- und MA-Arbeiten. Bitte sehen Sie hierzu auch die Fachprüfungsordnung (FPO) um Verzögerungen im Studienverlauf zu vermeiden.

Wie oft darf man in Lehrveranstaltungen fehlen?

Wie oft Sie in einer wöchentlichen Lehrveranstaltung fehlen dürfen, hängt von der Veranstaltungsart ab.

In Vorlesungen besteht keine Anwesenheitspflicht. Für die jeweilige Modulprüfung wird der Stoff jedoch als bekannt vorausgesetzt. Die versäumten Lehrinhalte müssen ggf. selbständig nachgearbeitet werden.

In Seminaren und Übungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. In den wöchentlich stattfindenden Seminaren und Übungen dürfen Sie jeweils pro Trimester maximal in zwei Sitzungen fehlen (egal aus welchem Grund). Eine Abmeldung beim Dozenten (z.B. per Email) ist erwünscht. Fehlen Sie ein weiteres Mal, hat dies zur Folge, dass Sie aus dem Seminar/der Übung ausgeschlossen werden und den zugehörigen Leistungsnachweis nicht mehr erbringen können. Ausnahmen von dieser Regelung sind dann möglich, wenn Sie - entschuldigt - längere Zeit krank sind und dies (unaufgefordert) mit einem ärztlichen Attest belegen.

Wie und wann erfolgt die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit?

Für die Bachelor-Arbeit im Intensivstudium gelten folgende Regelungen:

1. Die Bearbeitungsdauer von BA-Arbeiten beträgt 3 Monate (FPOSSW/BA § 5 zu ABaMaPO § 22).
 
2. Der Bearbeitungsbeginn wird durch der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf einem Formblatt, welches das Prüfungsamt zur Verfügung hält, festgelegt. Die ausgefüllten Formblätter (Thema, Betreuer) sind im Sekretariat von Prof. Lohmann bei Frau Baumann zu hinterlegen und werden von dem Prüfungsausschussvorsitzenden nach Prüfung unterschrieben. Bei offenen Fragen ist mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden im Vorfeld der Anmeldung persönlich Kontakt aufzunehmen. Die Anmeldung ist abgeschlossen, wenn das von dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnete Formular bei Frau Baumann wieder abgeholt und beim Prüfungsamt abgegeben wurde.
 
3. Die Anmeldung einer BA-Arbeit durch Verwendung des unter 2 genannten Formblattes erfolgt in der Regel innerhalb der ersten beiden Wochen des Herbsttrimesters. Sofern das im 8. Quartal vorgesehene Pflichtmodul „Praktikum/Summer School“ dadurch nicht berührt wird, kann die BA-Arbeit bereits im Laufe des August angemeldet werden. Ein Anspruch auf direkte persönliche bzw. intensive Betreuung in der vorlesungsfreien Zeit besteht nicht. Die/der Studierende hat bei einer Anmeldung zur BA-Arbeit im August/September die nötigen Vorarbeiten entsprechend früh, also bereits im Frühjahrstrimester und in Absprache mit der/dem Betreuer/in zu leisten. Der Arbeitsbeginn wird durch das Datum der Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitzenden festgelegt, wobei die Unterschrift auch rückwirkend vorgenommen werden kann, sofern der Prüfungsausschussvorsitzende während der vorlesungsfreien Zeit die Unterschrift zum tatsächlichen Arbeitsbeginn nicht persönlich vornehmen kann. Bei Anmeldungen nach dem 1. Oktober (bzw. dem darauf folgenden Werktag) wird einheitlich der 15. Oktober von dem Prüfungsausschussvorsitzenden als Bearbeitungsbeginn festgelegt. Abgabetermin ist der 15. Januar des Folgejahres.
 
4. Betreuer für die BA-Arbeit können alle Professorinnen und Professoren, Lecturer sowie promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Fakultät sein. Einer der Betreuer (Erst- oder Zweitbetreuer/-in) muss ein/e habilitierte/r Hochschullehrer/in der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften sein.
 
5. Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist (s. Aushang im Prüfungsamt) sind im Prüfungsamt drei Exemplare der Arbeit abzugeben; in alle drei ist die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (Download hier) einzubinden. Die Arbeit ist außerdem als Datei-Version via Email oder auf einem Stick an beide Betreuer zu richten.
 

Für die Bachelor-Arbeit im Normalstudium/entschleunigten Studium gilt:

1. Die Bearbeitungsdauer von BA-Arbeiten beträgt 3 Monate (FPOSSW/BA § 5 zu ABaMaPO § 22).
 
2. Der Bearbeitungsbeginn ist der 1. März und wird durch die/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf einem Formblatt, welches das Prüfungsamt zur Verfügung hält, festgelegt. Die Anmeldung der BA-Arbeit erfolgt im Prüfungsamt.
 
3. Die Anmeldung einer BA-Arbeit durch Verwendung des unter 2 genannten Formblattes erfolgt in der Regel innerhalb der letzten beiden Februarwochen im Wintertrimester.
 
4. Betreuer für die BA-Arbeit können alle Professorinnen und Professoren, Lecturer sowie promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Fakultät sein. Einer der Betreuer (Erst- oder Zweitbetreuer/-in) muss ein/e habilitierte/r Hochschullehrer/in der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften sein.
 
5. Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist (s. Aushang im Prüfungsamt) sind im Prüfungsamt drei Exemplare der Arbeit abzugeben; in alle drei ist die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (Download hier) einzubinden. Die Arbeit ist außerdem als Datei-Version via Email oder auf einem Stick an beide Betreuer zu richten.

Kontaktpersonen

Studiendekan (Zimmer 3134) + Dr. Nora Knötig (Zimmer 3122) Studiendekan (Zimmer 3134) + Dr. Nora Knötig (Zimmer 3122)

Legende

  • 1: Studiendekan (Zimmer 3134) + Dr. Nora Knötig (Zimmer 3122)