1. Die Bearbeitungsdauer von MA-Arbeiten beträgt 5 Monate (FPOSSW/MA § 5 in Verbindung mit ABaMaPO §§ 27 und 22) und beginnt am 1. März.
2. Der Bearbeitungsbeginn wird durch die/den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf einem Formblatt, welches das Prüfungsamt zur Verfügung hält, festgelegt. Die Anmeldung der MA-Arbeit erfolgt im Prüfungsamt.
3. Die Anmeldung einer MA-Arbeit durch Verwendung des unter 2 genannten Formblattes erfolgt in der Regel innerhalb der letzten beiden Februarwochen. Der PA-Vors. setzt einen einheitlichen Arbeitsbeginn zum 1. März ein.
4. Betreuer für die MA-Arbeit können alle Professorinnen und Professoren, Lecturer sowie promovierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Fakultät sein. Einer der Betreuer (Erst- oder Zweitbetreuer/-in) muss ein/e habilitierte/r Hochschullehrer/in sein.
5. Bis spätestens 31. Juli (oder im Falle eines Sonn- oder Feiertags der darauffolgende Werktag), 12 Uhr, sind im Prüfungsamt drei Exemplare der Arbeit abzugeben; in alle drei ist die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (Download hier) einzubinden. Die Arbeit ist außerdem als Datei-Version via Email oder auf einem Stick an beide Betreuer zu richten.