Eine Modulprüfung gilt erst als bestanden, wenn alle geforderten Teilleistungen erfolgreich absolviert wurden. Entsprechend werden die ECTS-Punkte auch bei mehrtrimestrigen Modulen in der Regel erst nach Abschluss des gesamten Moduls berücksichtigt.
Eine Modulprüfung gilt erst als bestanden, wenn alle geforderten Teilleistungen erfolgreich absolviert wurden. Entsprechend werden die ECTS-Punkte auch bei mehrtrimestrigen Modulen in der Regel erst nach Abschluss des gesamten Moduls berücksichtigt.