Die Universität der Bundeswehr München stellt eine öffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes dar. Gemäß Paragraf 4f des Bundesdatenschutzgesetzes hat die Universität eine/n administrative/n Datenschutzbeauftragte/n bestellt. Auf Fakultätsebene benennt der Dekan eine/n Beauftragte/n für datenschutzrechtliche Angelegenheiten. Diese/r ist Ansprechpartner/in für alle datenschutzrechtlichen Angelegenheiten der Fakultät und arbeitet mit dem administrativen Datenschutzbeauftragten eng zusammen.

 

 Aufgaben und Ziele

Ziel des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung: Jeder Mensch soll über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten selbst bestimmen können. Zu den Aufgaben des Beauftragten für datenschutzrechtliche Angelegenheiten gehört es demzufolge, die Fakultät und Ihre Institute bei der Umsetzung des Datenschutzes zu unterstützen.

Studierende sowie MitarbeiterInnen können sich jederzeit in Fragen des Datenschutzes an den Beauftragten für datenschutzrechtliche Angelegenheiten der Fakultät wenden. Ihre Anliegen werden absolut vertraulich behandelt.