Mitglied im Forschungszentrum SENS werden
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft im Forschungszentrum SENS. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen sowie die Möglichkeit, eine Mitgliedschaft zu beantragen. Sollten Sie vorab Fragen haben, zögern Sie nicht, uns unter sens@unibw.de zu kontaktieren.
Wer kann ordentliches Mitglied werden?
An der UniBw M tätige Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, Habilitierte und Habilitandinnen und Habilitanden sowie promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit Fragestellungen des Forschungszentrums SENS befassen und die Forschungs- und Ausbildungsziele des FZ SENS unterstützen möchten.
Wer kann assoziiertes Mitglied werden?
An anderen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten aus der Industrie, die sich mit Fragestellungen des FZ SENS befassen und die Forschungs- und Ausbildungsziele des FZ SENS unterstützen, können assoziierte Mitglieder des Forschungszentrums SENS werden.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben das Recht, ihre Arbeiten unter dem Namen des Forschungszentrums SENS zu veröffentlichen. Die Mitglieder werden in das Netzwerk des FZ SENS mit eingebunden, welches als Plattform für Kooperationen, Wissensaustausch, gemeinschaftlicher Forschung, Ausbildung usw. dient.
Die Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend ihrer Qualifikation, Funktion und Verantwortung aktiv an der Erfüllung der Aufgaben des FZ SENS zu beteiligen. Dies betrifft insbesondere das Einbringen eigenständiger wissenschaftlicher Leistungen, gegenseitige Beratung und Unterstützung sowie Kooperationen mit anderen Mitgliedern und Beiträge zum jährlich zu erstellenden Tätigkeitsbericht.
Antrag auf Mitgliedschaft
Wer Mitglied werden möchte, kann einen formlosen Antrag bei den Sprechern des FZ SENS stellen. Schicken Sie dazu eine E-Mail an sens@unibw.de. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.