Nein.

Durch die Neuerungen bei der PhD-Reise ist es möglich, eine Aufstockung auf 100% zu erreichen. Liegt Ihre Reise unterhalb der Sätze des PhD-Reisetopfes, bekommen Sie automatisch wie bisher die Sätze aus dem PhD-Topf. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Liegt Ihre Reise darüber, kann Ihre betreuende Professorin / Ihr betreuender Professor auf dem Beihilfereiseformular ihren / seinen Overhead- oder Restmittel-BA angeben. Aus diesem wird dann die Aufstockung bis 100% bezahlt.