Vereinbarungen zur Seitenpflege

Als Seitenpflegende sind Sie dazu verpflichtet, sich an die Bestimmungen des Datenschutzes zu halten und Ihre Portale barrierefrei zu gestalten. Erstellen und pflegen Sie Ihre Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen und beachten Sie dabei, dass Sie Rechteinhaber aller Inhalte, die Sie veröffentlichen, sein müssen. Erstellen Sie keine 1:1-Kopien von Inhalten fremder Seiten oder anderer UniBw M-Portale, sondern nutzen Sie eigene Texte und Bilder. Doppelte Inhalte sollten vermieden werden, da sie potentiell eine Urheberrechtsverletzung darstellen und da Seiten mit identischen Inhalten von Suchmaschinen schlimmstenfalls nicht mehr angezeigt werden. Beachten Sie, dass bei Nutzung fremder Inhalte (beispielsweise Bilder oder Logos) das schriftliche Einverständnis der Rechteinhaber vorliegen muss und alle abgebildeten Personen der Veröffentlichung schriftlich zugestimmt haben müssen. Prüfen Sie bitte Zielseiten externer Webauftritte beim Einfügen von Links auf ihre Vertrauenswürdigkeit (kennen Sie die Seite/den Webauftritt? Handelt es sich um einen Kooperationspartner?). Bitte stellen Sie den Nutzerinnen und Nutzern Ihrer Seiten sinnvolle und relevante Inhalte (kurze, aussagekräftige Texte und ansprechende Bilder) zur Verfügung.

Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen sowie weiterführende Links.
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zur Seitenpflege >


Diese Inhalte und Vorgaben werden laufend ergänzt und aktualisiert. Bitte prüfen Sie den Inhalt dieser Vorgabenseite regelmäßig.


Stand: 18.07.2023

 

Allgemeine Hinweise zur Seitenpflege

Bildmaterial

Nutzen Sie nur Bildmaterial in Ihrem Portal, für das Sie die Rechte haben. Nutzen Sie Fotos, müssen Sie sicherstellen, dass alle abgebildeten Personen der Veröffentlichung schriftlich zugestimmt haben.

Für Bilder aus der Bilddatenbank in AtheneForschung müssen Sie keine separaten Copyright-Angaben machen. Verwenden Sie jedoch Bilder, die Sie beispielsweise über Stockanbieter gekauft haben oder für die Ihnen die Nutzung durch die Rechteinhaber (z. B. Kooperationspartner) schriftlich gestattet wurde, müssen Sie eine Quellenangabe machen. Dies kann direkt auf der Seite, auf der das Foto eingebunden ist, sein (z. B. am Ende einer Newsmeldung) oder Sie erstellen eine zentrale Seite, die über den Portal-Footer von jeder Seite des Portals aus zu erreichen ist. Hier müssen Sie genau angeben, auf welcher Seite (inklusive Link) und an welcher Position das Foto genutzt wird und wer Rechteinhaber ist.

Verzichten Sie auf kostenloses Stockmaterial, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Anbieter die Bilder rechtmäßig zur Verfügung stellen. Creditpakete für kostenpflichtige Anbieter können über die Beschaffung erworben werden.

Verwendung fremder Logos

Möchten Sie auf Ihren Seiten fremde Logos, beispielsweise von Kooperationspartnern, einbinden, müssen diese der Verwendung schriftlich zustimmen. Formulare dafür finden Sie im internen Bereich >

Doppelte Inhalte

Vermeiden Sie doppelte Inhalte (auch duplicate content genannt). Kopieren Sie weder Inhalte von fremden Seiten noch von Seiten innerhalb des UniBw M-Webauftritts in Ihr Portal.

1:1-Kopien von Inhalten fremder Seiten verletzen die Urheberrechte der Verfasser und sind nicht zulässig (Bilder können mit dem schriftlichen Einverständnis der Rechteinhaber und mit Angabe des Copyrights genutzt werden). Auch innerhalb des UniBw M-Webauftritts dürfen keine Inhalte 1:1 kopiert werden (beispielsweise Newsmeldungen von der Startseite, die das eigene Institut betreffen), da Suchmaschinen identische Inhalte auf unterschiedlichen Seiten erkennen und abstrafen, sodass im schlimmsten Fall beide Seiten nicht mehr in den Suchergebnissen gelistet werden. Da der Webauftritt jedoch für Sichtbarkeit unserer Universität und ihrer Forschung sorgen soll, ist das Auffinden von Inhalten durch Suchmaschinen sehr wichtig.

Eigene Inhalte

Bitte beachten Sie, dass Sie für alle Inhalte, die Sie in Ihrem Portal veröffentlichen, die Rechte zur Veröffentlichung haben müssen und keine fremden Inhalte ohne schriftliches Einverständnis nutzen dürfen. Auch mit dem Einverständnis der Rechteinhaber dürfen Sie keine 1:1-Kopien fremder Inhalte einstellen, da dies zu Problemen mit den Suchmaschinen führt (siehe auch doppelte Inhalte).

Texte, die Sie in Ihren Portalen veröffentlichen, müssen Ihre eigene Texte sein – Sie dürfen keine Texte 1:1 von fremden Seiten kopieren, insbesondere keine Zeitungsartikel und auch keine Texte von Kooperationspartnern. Fassen Sie diese Texte in eigenen Worten zusammen und verlinken Sie (beispielsweise bei Zeitungsartikeln) auf den Originaltext. Auch das Abfotografieren und online stellen von Zeitungsartikeln ist nicht erlaubt.

Sinnvolle Inhalte

Behalten Sie bei der Seitenpflege die Zielgruppe des Webauftritts im Sinn und stellen Sie Inhalte zur Verfügung, die für die Besucherinnen und Besucher Ihres Portals relevant und interessant sind – immer unter dem Aspekt der Barrierefreiheit und des Datenschutzes.

Links

Beachten Sie, dass Sie externe Links – also Links, die auf Seiten außerhalb des UniBw M-Webauftritts führen – als solche kennzeichnen müssen. Außerdem müssen Sie die Seiten, auf die Sie verlinken, überprüfen. Setzen Sie nur Links auf vertrauenswürdige Seiten, beispielsweise von Kooperationspartnern.

 

Name der Universität

Bitte beachten Sie, dass der korrekte Name der Universität im Deutschen Universität der Bundeswehr München (Abkürzung: UniBw M) und im Englischen University of the Bundeswehr Munich (Abkürzung: UniBw M) lautet.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit im Web

Millionen von Menschen sind aufgrund unterschiedlicher Behinderungen und Beeinträchtigungen darauf angewiesen, dass Internetseiten barrierefrei gestaltet sind: Sehbehinderte und blinde Nutzende, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Menschen mit Lernbehinderungen und Gehörlose haben ein Recht darauf, Seiten ebenso nutzen zu können wie Menschen ohne Behinderung. Um allen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, ist die barrierefreie Gestaltung von Webseiten von großer Bedeutung.

Tipp! Nicht nur behinderte Menschen profitieren von barrierefreien Webseiten. Benutzerfreundliche Bedienbarkeit erleichtert allen Besucherinnen und Besuchern eines Internetauftritts die Navigation und Nutzung der bereitgestellten Informationen. Zudem verbessert Barrierefreiheit auch das Ranking einer Seite in Suchmaschinen.

 


Mehr Informationen zu Barrierefreiheit im Web finden Sie auf der Seite Einfach für alle der Aktion Mensch >


 

Gesetzliche Grundlage

Alle öffentlichen Einrichtungen in Deutschland sind zur Barrierefreiheit auf ihren Webauftritten verpflichtet. Auch alle Webseiten unserer Universität unterliegen dieser gesetzlichen Vorgabe. Die Website der Universität durchläuft derzeit einen Zertifizierungsprozess für die Barrierefreiheit. Nähere Informationen folgen.


Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) >


 

Überschriften

Für Blinde und Sehbehinderte, die Tools wie Screenreader nutzen, sind Überschriften zur Orientierung enorm wichtig. Da die optische Hervorhebung von Textteilen für sie nicht sichtbar ist, müssen Überschriften gekennzeichnet werden, damit der Screenreader sie als solche erkennt. Alle Seiten müssen mindestens über eine Headline (H1) und eine Subline (H2) verfügen.


Detailliertere Informationen zur Strukturierung von Texten finden Sie auf der Seite "BIK für Alle" >

Zum Thema Überschriften finden Sie Infos auf der Seite "Einfach für Alle" >


 

Bilder und Grafiken

Bilder und Grafiken können Seiten ansprechender gestalten, Inhalte unterstreichen oder um wichtige Informationen ergänzen. Ihr Einsatz kann Seiten daher benutzerfreundlicher machen – jedoch auch Menschen von der Nutzung ausschließen. Menschen, die sichbeispielsweise mit Hilfe eines Screenreaders Texte vorlesen lassen, können Bilder und Grafiken nicht sehen. Wichtig ist daher, dass diese mit Titeln und Alternativtexten versehen werden, damit die im Bild liegenden Infos per Screenreader ebenfalls zu den Nutzenden transportiert werden.

Wenn Sie ein Bild in Ihrem Portal einfügen, nutzen Sie die Felder Titel und Alternativtext. Handelt es sich um ein Bild mit begleitender Information, das nicht zum Verständnis des Textes notwendig ist, reicht es, die Namen der Beteiligten, den abgebildeten Gegenstand oder den Ort, der gezeigt wird, zu benennen. Handelt es sich aber um eine Infografik, sollten die Inhalte auch im Text zu beschrieben werden und nicht ausschließlich in der Abbildung grafisch dargestellt sein. Verzichten Sie darauf, eine Beschreibung der Grafik und ihrer Inhalte im Titel- oder Alternativ-Text unterzubringen, da dies sehr unübersichtlich wird.

Tipp! Der Alternativtext und Bildtitel können identisch sein, da Screenreader nur eines von beiden vorlesen. Die Bildunterschrift sollte nicht denselben Text enthalten, da Screenreader dann zweimal denselben Text vorlesen.


Detaillierte Informationen zum barrierefreien Einsatz von Bildern und Grafiken finden Sie auf der Website "Einfach für alle" >

Weitere Informationen zu Alternativtexten für Grafiken finden Sie auf der Website des "BIK für Alle" >


 

Videos

Damit ein Video komplett barrierefrei ist, muss es über folgende Eigenschaften verfügen:

  • Audiodeskription (zu- und abschaltbare Tonspur): Menschen, die nicht gut oder gar nicht sehen können, haben so die Möglichkeit, sich die visuellen Inhalte des Videos beschreiben zu lassen.
  • Untertitel: Menschen, die schlecht oder gar nicht hören können, wird am Bildrand der gesprochene Text angezeigt. Untertitel helfen auch Menschen, die ein Video aus diversen anderen Gründen (zum Beispiel, weil sie sich gerade in der Öffentlichkeit aufhalten) nicht mit Ton anschauen können.
  • Gebärdensprache: Für gehörlose Menschen, die Gebärdensprache nutzen, wird ein Video mit zuschaltbarer Gebärdensprache zugänglich gemacht.

 


Einen Leitfaden für barrierefreie Videos finden Sie auf der Seite „BIK für Alle“ >


 

Download-Dokumente

Wo immer möglich und wo immer es um wichtige Informationen geht, die für alle zugänglich sein sollen, sollte auf das Einbinden von Dateien zum Download (beispielsweise PDF) verzichtet und der Inhalt direkt auf der Portalseite dargestellt werden. Die Möglichkeit des Downloads kann zusätzlich angeboten werden, wenn die Datei barrierefrei ist. Eine Download-Datei stellt immer eine Hürde für User dar, da diese Datei heruntergeladen und von Anwendungen/Programmen verarbeitet werden muss, damit ihre Inhalte angezeigt werden können.

Das Bereitstellen von Dateien zum Download ist kein Verstoß gegen die Barrierefreiheit – wenn das Dokument selbst barrierefrei gestaltet ist. Dazu gehören u. a.

  • eine Strukturierung von Inhalten durch die Verwendung von Überschriften, Absätzen etc.,
  • das Einfügen von Lesezeichen, die eine Navigation innerhalt des Dokuments ermöglichen,
  • das Einfügen von Alternativtexten für Bilder.

Mehr Informationen zur Gestaltung barrierefreier PDF-Dokumente finden Sie auf der Seite "Einfach für Alle" >

Dort finden Sie auch eine Checkliste für die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente >


 

Links

Wenn Sie einen Link einfügen, nutzen Sie das Titelfeld, um einen kurzen Hinweis darauf zu geben, wohin der Link führt. Kennzeichnen Sie Links auf externe Seiten als externe Links und nutzen Sie die Funktion "Ziel: In einem neuen Fenster öffnen". Führt ein Link nicht auf eine andere Website, sondern stößt das Herunterladen zum Beispiel eines PDFs an, muss darauf hingewiesen werden.

Datenschutz

Kontaktformulare

Kontaktformulare dürfen nur nach Absprache mit den Datenschutzbeauftragten und unter Angabe einer DATAV-Nr. betrieben werden. Seitenpflegende sind selbst verantwortlich für die Archivierung der über das Kontaktformular generierten Daten und müssen sich an die Löschfristen für die Aufbewahrung dieser Daten halten. Mehr Informationen dazuerhalten Sie beim Datenschutzbeauftragen (interner Link) >

Personenbezogene Daten/Fotos

Wenn Sie in Ihrem Portal personenbezogene Daten verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass die betreffende Person damit einverstanden sind. Möchten Sie beispielsweise eine Newsmeldung mit einem Foto versehen, auf dem Menschen abgebildet sind, müssen Sie sicherstellen, dass die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung des Bildes einverstanden sind. Dieses Einverständnis muss schriftlich vorliegen. Formulare dafür finden Sie im internern Bereich >

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Datenschutzgrundverordnung und ihrer Umsetzung finden Sie beispielsweise hier >