Phosphorrückgewinnung bei der Abwasserbehandlung Abschlussbericht im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU)
2 Februar 2021
Mit der Novellierung der Klärschlammverordnung müssen alle Kläranlagenbetreiber, die kommunales Abwasser behandeln und den Klärschlamm bodenbezogenen verwerten, der zuständigen Behörde einen Bericht über deren geplante Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung vorlegen. Im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) hat sich daher die Professur für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik gemeinsam mit Dr.-Ing. Steinle Ingenieurgesellschaft für Abwassertechnik mbH mit der Frage auseinandergesetzt, ob und mit welchen Verfahren eine geeignete Phosphorrückgewinnung auch auf Kläranlagen durchgeführt werden kann. Ziel war es, eine ganzheitliche Handlungsempfehlung für Kläranlagenbetreiber zum Umgang mit einer Phosphorrückgewinnung aus Abwasser/Klärschlamm zu entwickeln.
Der Bericht wurde nun in den Mitteilungen des Instituts für Wasserwesen Nr. 130 veröffentlicht und kann hier eingesehen werden.