Vizepräsidentin und Vizepräsidenten der Universität
Aus der Gruppe der Professorenschaft werden auf Vorschlag der Präsidentin vier Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt. Sie werden vom Verwaltungsrat gewählt und vom Bundesminister der Verteidigung bestellt. Drei der Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten gehören dem universitären Bereich an, eine Vizepräsidentin bzw. ein Vizepräsident gehört dem Hochschulbereich für Angewandte Wissenschaften an. Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sind Mitglieder des Leitungsgremiums sowie der Erweiterten Hochschulleitung und somit mitbestimmend für die hochschulpolitische Entwicklung der Universität der Bundeswehr München. In Senat, Universitätsrat und Verwaltungsrat sind sie mit beratender Stimme vertreten.