Aktive Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen
Die Universität der Bundeswehr München verfolgt das Ziel, den Frauenanteil auf Professurebene zu erhöhen. Seit dem Jahr 2016 sieht der Leitfaden für Berufungsverfahren der Universität der Bundeswehr München verbindlich Maßnahmen der aktiven Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen vor, um das Erreichen dieses Ziels zu befördern.
Die oder der Vorsitzende der Berufungskommission ist für die erfolgreiche Durchführung der aktiven Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen verantwortlich. Unterstützt wird der Prozess der aktiven Rekrutierung durch die zivile Gleichstellungsbeauftragte der Universität der Bundeswehr München:
Bereits bei der Beratung über die Ausschreibung im Senat informiert die zivile Gleichstellungsbeauftragte der Universität über die mit Hilfe des Kaskadenmodells ermittelte Gleichstellungsquote im Fach der auszuschreibenden Professur oder Juniorprofessur. Die fachbezogene Gleichstellungsquote gibt den Anteil der Bewerbungen von Frauen an der Gesamtzahl der auf die Ausschreibung eingehenden Bewerbungen vor, der im Rahmen der Ausschreibung mindestens erreicht werden soll.
Die oder der Vorsitzende der Berufungskommission ist für die erfolgreiche Durchführung der aktiven Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen verantwortlich. Durch gezielte Recherche in - teils fachspezifischen - Wissenschaftlerinnen-Datenbanken soll eine möglichst große Zahl potenzieller Bewerberinnen für die ausgeschriebene Professur oder Juniorprofessur ermittelt werden. Die für die jeweilige Position Qualifiziertesten werden durch die Berufungskommission aktiv auf die Ausschreibung aufmerksam gemacht und zur Bewerbung eingeladen. Die Kontaktaufnahme mit geeignet erscheinenden Wissenschaftlerinnen erfolgt während der laufenden Ausschreibung für die Professur oder die Juniorprofessur.
Eine Aufstellung möglicher für die aktive Rekrutierung geeigneter Datenbanken finden Sie auf den Seiten der zivilen Gleichstellungsstelle unter https://www.unibw.de/gleichstellung/frauenfoerderung/aktive-rekrutierung.
Ein für die Berechnung der fachbezogenen Gleichstellungsquote geeignetes Statistiktool stellt der Gender Report für Hochschulen in NRW zur Verfügung.
Wird die Gleichstellungsquote in einem Berufungsverfahren nicht erreicht, sind besondere Begründungen in den Berufungsbericht aufzunehmen. Nähere Informationen sowie ein Musteranschreiben für mögliche Bewerberinnen finden Sie im Leitfaden für Berufungsverfahren.