Teilnahmebestimmungen im Projekt „Mobility Report“

 

Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme am Projekt Mobility Report. Daran beteiligt sind die

  • Universität der Bundeswehr München, Werner-Heisenberg-Weg 39, 85577 Neubiberg
  • MOTIONTAG GmbH, Rudolf-Breitscheid-Str. 162, 14482 Potsdam;

(im Folgenden „Konsortium“).

 

Im Rahmen des dtec Projekts MORE werden ausgehend von dem zukünftigen Mobilitätsbedarf ganzheitliche Lösungen von der Raumplanung über die lokale Erzeugung von C02-neutralen Energieträgern, innovativen Antriebssträngen über das autonome Fahren bis hin zur Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur, Fahrzeug und Nutzer entwickelt. Mobility Report ist ein Teil des MORE-Forschungsaspekts Raum und Verkehr mit dem Ziel: neue Möglichkeiten zur präziseren und aussagekräftigeren Mobilitätserhebung zu erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse für eine an die Nutzerbedürfnisse angepasste Verkehrsplanung zu nutzen.

 

Mit Absenden des Registrierungsformulars stimmen Sie der Geltung der nachfolgenden Teilnahmebestimmungen gegenüber dem Konsortium zu.

 

§ 1 Geltungsbereich

Die MotionTag GmbH stellt eine Smartphone-Applikation (nachfolgend „App“) zum Download zur Verfügung, über die der Teilnehmende seine Bewegungen und sein Mobilitätsverhalten im Alltag nachverfolgbar macht (nachfolgend insgesamt den „Service“).

Die personenbezogenen GPS- und Smartphonedaten werden im Rahmen dieses Projektes ausschließlich von der MOTIONTAG GmbH und der Universität der Bundeswehr München verarbeitet.

 

§ 2 Registrierung

Innerhalb der Umfrage und nach Zustimmung der Datenschutzbestimmungen werden die persönlichen Anmeldedaten angezeigt. Es besteht die Option, dass der Teilnehmende sie per E-Mail zugeschickt bekommt, wenn eine E-Mail-Adresse eingegeben wird. Die E-Mail-Adresse des Teilnehmenden wird nicht gespeichert. Die Autorisierung des Teilnehmenden innerhalb der App erfolgt nur durch die zugeschickten/angezeigten Anmeldedaten.

Nach Installation der App wird der Teilnehmende aufgefordert sich für die Nutzung der App mit den zugesendeten Anmeldedaten anzumelden.

Mit der Zustimmung der Teilnahmebestimmungen von Mobility Report und die Einwilligung zur Datenerhebung sowie die Bestätigung der Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise im Anschluss an die Umfrage entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmenden und dem Konsortium, für das diese Teilnahmebestimmungen gelten. Eigene oder abweichende Bedingungen des Teilnehmenden finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich mit dem Teilnehmenden vereinbart sind.

 

Der Registrierungsprozess erfolgt im Einzelnen wie folgt:

  1. Teilnahme an der Umfrage.
  2. Zustimmen der Datenschutzbestimmungen.
  3. Im Rahmen der Registrierung (Zustimmen der Datenschutzbestimmungen) wird den Teilnehmenden die Einwilligungserklärung übermittelt. Mit der Registrierung erklärt der Teilnehmende sein Einverständnis mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die mit Nutzung der App im Rahmen des Projektes benötigt werden, und er stimmt der Geltung dieser Teilnahmebestimmungen zu. Das Konsortium behält sich jederzeit das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder auch nachträglich das Teilnahmeverhältnis jederzeit zu beenden.
  4. Die persönliche Anmeldedaten werden angezeigt.
  5. Aufschreiben der Anmeldedaten und optional Eingabe der E-Mail-Adresse.
  6. Optional: Erhalten der Anmeldedaten per E-Mail, falls sie angegeben wurde.
  7. Download der App vom bereitgestellten Downloadlink aus dem Appstore / Playstore.
  8. Öffnen der App und Anmeldung mit den persönlichen Anmeldedaten aus Punkt 4, 5 und 6.
  9. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 

§ 3 Vollständigkeit, Wahrheitspflicht

  1. Der Teilnehmende sichert mit der Registrierung zu, das auf ihn registrierte Mobiltelefon ausschließlich selbst zu nutzen. Eine Weitergabe des Mobiltelefons an Dritte ist nicht zulässig.

 

§ 4 Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

  1. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Teilnehmende die Aufzeichnung seines persönlichen Wegetagebuches über die App starten. Hierfür erhebt die App im Mobiltelefon die Bewegungsdaten anhand der empfangenen GPS-Daten (nachfolgend „Bewegungsdaten“). Es wird automatisch analysiert, mit welchen Verkehrsmitteln der Teilnehmende sich fortbewegt hat (z.B. zu Fuß, Fahrrad, Auto, U-Bahn, S-Bahn, etc.). Die App zeigt auch die auf diese Weise ermittelten Wegstrecken an („Etappen“). Auf einer Karte in der App können die einzelnen Etappen geographisch nachvollzogen werden.
  2. Als Zusatzfeature fasst die intelligente App die individuellen Bewegungsdaten in Statistiken zusammen, die den Teilnehmenden u.a. über die Zahlen und das Verhältnis der von ihm benutzten Verkehrsmittel und über den CO2-Ausstoß informieren.
  3. Sofern der Teilnehmende technische Probleme feststellt bzw. die App betreffende Fragen hat, kann er sich an den Kundenservice unter mobilityreport@unibw.de wenden.
  4. Trotz der Genauigkeit der Technik ist nicht auszuschließen, dass die App in Einzelfällen falsche Daten erzeugt. Es ist Aufgabe des Teilnehmenden im Rahmen der Nutzung für ihn erkennbare, falsche Daten z.B. über erfasste Tracks in der App zu überprüfen und zu korrigieren. So ist z.B. anzugeben, wenn statt U-Bahn ein Bus genutzt wurde, etc.
  5. Die von der App verarbeiteten Bewegungsdaten werden von der MOTIONTAG GmbH der UniBw zur Verfügung gestellt. Die UniBw nutzt die Daten, um neue Möglichkeiten zur präziseren und aussagekräftigeren Mobilitätserhebung zu erforschen und die gewonnenen Erkenntnisse für eine an die Nutzerbedürfnisse angepasste Verkehrsplanung zu nutzen
  6. Nähere Informationen zu den Datenverarbeitungen im Rahmen des Projektes sind in den Datenschutzhinweisen [https://www.unibw.de/more/mobilityreport/datenschutzhinweise] enthalten.

 

§ 5 Vertragswidrige Nutzung

  1. Bei der Nutzung der App hat sich der Teilnehmende an die Bestimmungen dieser Teilnahmebestimmungen und an geltendes Recht zu halten. Jede dieser Bestimmungen oder dem geltenden Recht widersprechende Nutzung ist verboten. Es ist insbesondere vertragswidrig:
    1. unvollständige oder unwahre Angaben zu machen;
    2. Angaben und Bewegungsdaten der Wahrheit zuwider zu verändern und zu verfälschen;
    3. einen Account im Namen eines Dritten zu eröffnen;
    4. Angaben oder Daten von anderen Personen einzugeben;
    5. einen Account auf Dritte zu übertragen;
    6. Zugangsdaten und Account-Daten anderen Personen mitzuteilen oder anderen Personen Zugriff hierauf zu gewähren;
    7. Die Website oder die App und die diesen zugrunde liegende Software und Sicherheitsvorkehrungen zu verändern, zu manipulieren, zu umgehen, zu überlasten, anzugreifen, mit Viren oder Schadprogrammen anzugreifen oder auf andere Weise unbefugt darin einzugreifen;
    8. Die App zu benutzen, um andere Personen auszuspionieren;
    9. die App ohne deren Zustimmung auf einem Mobiltelefon zu installieren und zu benutzen, welches bestimmungsgemäß von einer anderen Person genutzt wird.
  2. Das Konsortium hat das Recht, den Zugang zu den Accounts nach eigenem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder zu löschen, wenn Gründe zu der Annahme führen, dass ein Account auf verbotene Weise benutzt wird. Bevor ein Account dauerhaft gesperrt oder gelöscht wird, wird der Teilnehmende per E-Mail kontaktiert und angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sollte der Account aufgrund einer verbotenen Benutzung dauerhaft gesperrt oder gelöscht werden, ist eine erneute Registrierung für den Teilnehmenden ausgeschlossen.

 

§ 6 Haftung und Verantwortung des Teilnehmenden

  1. Der Teilnehmende stellt das Konsortium von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegenüber den Konsortialpartnern geltend machen, soweit der Grund der Inanspruchnahme vom Teilnehmenden zu vertreten ist. Der Teilnehmende übernimmt in diesem Fall auch die Kosten, die das Konsortium bzw. einzelne Konsortialpartner im Rahmen einer erforderlichen Rechtsverteidigung entstehen, einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe.
  2. Im Fall einer vorstehend beschriebenen Inanspruchnahme durch Dritte ist der Teilnehmende verpflichtet, dem Konsortium unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und für die Verteidigung erforderlich sein können.

 

§ 7 Haftung und Verantwortung des Konsortiums

  1. Nachfolgende Bestimmungen gelten sowohl für das Konsortium als Gemeinschaft, als auch für jedes Konsortialmitglied.
  2. Das Konsortium ist nicht verpflichtet, die App vorzuhalten oder die Nutzung zu ermöglichen. Ein Anspruch des Teilnehmenden auf Registrierung besteht nicht.
  3. Das Konsortium tätigt angemessene Bemühungen und Vorkehrungen, um eine sichere und beständige Nutzung zu ermöglichen. Dennoch sind Störungen aufgrund von technischen Fehlern oder aufgrund von Instandhaltungsarbeiten möglich.
  4. Die Nutzung der App und die Bewegung des Teilnehmenden mit seinem Mobiltelefon und der App erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmenden. Das Konsortium gibt keine Bewegungen oder Aufenthaltsorte vor, die Nutzung der App im öffentlichen Straßenverkehr hat stets unter Beachtung des Straßenverkehrsrechts zu erfolgen. Das Konsortium übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Sanktionen, die aus einer nicht gesetzeskonformen Nutzung der App oder des Mobiltelefons entstehen.
  5. Das Konsortium behält sich vor, den Service nach eigenem Ermessen zu ändern. Die Haftung des Konsortiums oder einzelner Konsortialmitglieder für Schäden durch und im Zusammenhang mit der Ausübung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
    1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Konsortiums oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Konsortium beruhen;
    2. Schäden, die aufgrund einer Pflichtverletzung vom Konsortium oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Konsortium bezüglich wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten beruhen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar sind, und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten);
    3. Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Konsortium oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Konsortiums beruhen;
    4. die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Der Haftungsausschluss und/oder die Haftungsbeschränkungen des Konsortiums finden auch auf die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Konsortiums und jedes seiner Mitglieder Anwendung.

 

§ 8 Sperrung, Löschung

  1. Der Teilnehmende hat jederzeit die Möglichkeit die Löschung einzelner Daten, der Bewegungsdaten oder des gesamten Accounts vorzunehmen. Senden Sie hierzu bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Löschungsbegehren“ an mobilityreport@unibw.de.
  2. Im Falle der Löschung des Accounts durch den Teilnehmenden oder durch das Konsortium wird dieser Teilnahmevertrag automatisch beendet.
  3. Im Falle der Löschung des Accounts löschen wir alle gespeicherten personenbezogenen Daten. Falls die Auswertung der Rohdatensätze schon begonnen hat, sind Daten in anonymisierter Form weiter im Datensatz enthalten. Natürlich werden Daten aber vom Live-System entfernt und gehen damit nicht in weitere Auswertungen ein.

 

§ 9 Sonstiges

  1. Diese Teilnahmebestimmungen und der darin geregelte Nutzungsvertrag unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist München.
  2. Das Konsortium behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebestimmungen jederzeit zu ändern, soweit es sich um Änderungen handelt, die den Teilnehmenden nicht unzumutbar benachteiligen. Änderungen der Teilnahmebestimmungen wird das Konsortium dem Teilnehmenden mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail bekanntgeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmenden den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung per E-Mail an mobilityreport@unibw.de widerspricht. Auf seine Möglichkeit zum Widerspruch und die Bedeutung der Frist wird der Teilnehmende im Falle einer Änderung der Teilnahmebestimmungen besonders hingewiesen. Wenn der Teilnehmende vom Widerspruchsrecht Gebrauch macht, hat das Konsortium das Recht, den Account mit Wirkung zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten Teilnahmebestimmungen in Kraft treten sollen, zu löschen. Auch hierauf wird der Teilnehmende gesondert hinweisen. Eine Belohnung erfolgt auch dann nicht.
  3. Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebestimmungen unwirksam ist, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.