Berufserfahrungen können als Kompetenzen angerechnet werden, die vor Beginn des Studiums erworben wurden. Sie müssen mehr als 6 Monate nach Ende der Ausbildung im Ausbildungsberuf gearbeitet haben. Die erworbenen Kompetenzen müssen eine Verbindung zum Maschinenbau haben. Weisen Sie den Zeitraum der Tätigkeit und die Art der Tätigkeiten über ein Arbeitszeugnis mit diesen Angaben nach. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag und nach Prüfung des Einzelfalls.