Die Abgabe der Praktikumsberichtshefte hat bis zum 15.10.2022 im Prüfungsamt zu erfolgen, damit eine fristgerechte Prüfung und Weitergabe an die Prüfungskommission möglich ist.
Abgelehnte Berichtshefte müssen zur Wiedervorlage bis 31.1.2023 bei Prüfungsamt eingegangen sein.
Die Abgabefrist ist in §8(6) der Ordnung zur Durchführung der praktischen Studienabschnitte geregelt. Bei verspäteter Abgabe werden die ECTS-Punkte des Moduls erst zum späteren Zeitpunkt anerkannt. Damit fehlen Ihnen u. U. die ECTS-Punkte für die Zulassung zum Masterstudium.
Bei Problemen während der praktischen Studienabschnitte kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Praktikumsbeauftragten. In aller Regel betrifft dies Tätigkeiten, die lt. Merkblatt nicht anerkennungsfähig sind (Werkertätigkeiten).