Praktikum - wann und wo?
Sowohl im Bachelorstudiengang als auch im Masterstudiengang Kulturwissenschaften sind verpflichtende Sommermodule vorgeschrieben. Der Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften sieht als Pflichtmodul (8. Quartal, Sommer) die erfolgreiche Teilnahme an einer von zwei Leistungsformen vor: Praktikum oder Summer School. Das Sommermodul im Masterstudiengang findet im 3. Quartal (Sommer) statt. Hier ist ebenfalls eine erfolgreiche Teilnahme an einer der zwei Leistungsformen oder an einem für den Studiengang relevanten und weiterführenden Sprachkurs vorgeschrieben.
Beide Pflichtmodule (Bachelor und Master) umfassen jeweils 9 Leistungspunkte; bei erfolgreicher Teilnahme und pflichtgemäßem Nachweis wird jeweils ein Teilnahmeschein (TS) vergeben. Als Mindestdauer des Praktikums (Inland oder Ausland) sind jeweils vier Wochen vorgesehen. Je nach Studienschwerpunkt kommen dabei als Praktikumsorte u.a. kulturwissenschaftlich relevante Institutionen wie Museen, NGOs, Bundestag bzw. Landtage, Kommissionen, Verwaltungsbehörden, Internationale Organisationen etc. in Frage. Die Summer School (Mindestdauer vier Wochen) soll in der Regel an einer Universität oder einem Forschungsinstitut im Ausland, kann unter Umständen aber auch an einer entsprechenden Einrichtung im Inland absolviert werden. So verhält es sich grundsätzlich auch mit den Sprachkursen.
Details über die Modalitäten für Praktika oder Summer Schools entnehmen Sie bitte den Merkblättern für die Durchführung des Pflichtpraktikums für Studierende der Fakultät für Staats- und Sozialwissenschaften. Diese gelten auch für den Studiengang Kulturwissenschaften.
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Kontakt
Bitte beachten Sie: Prof. Buchenrieder steht Ihnen als Praktikumsbeauftragte für alle Fragen rund um Inlandspraktika zur Verfügung, Prof. Dr. Berriane ist dagegen als Auslandsbeauftragte der richtige Kontakt für Fragen rund ums Auslandspraktikum.
Auslandsbeauftragte
Prof. Dr. Johara Berriane
Telefon: +49 89-6004-2407
Email: johara.berriane@unibw.de
Legende
- 1: Praktikumsbeauftragte/Inlandspraktikum (Geb. 33/Zi. 1272 )
- 2: Auslandsbeauftragte/Auslandspraktikum (Geb. 33/Zi. 2254 )