Anmeldung, Gebühren, Rücktrittsbedingungen Trimesterkurse

Gültig bis auf Weiteres für Kurse ab dem HT23.

1. Anmeldung

1.1 Allgemein Anmeldebestimmungen

Zur Teilnahme an den Kursen der Weiterbildung ist eine ordentliche Anmeldung erforderlich - auch wenn Sie einen Kurs fortsetzen. Die Anmeldung zu den Kursen der Sprachweiterbildung erfolgt über ILIAS (zu den Lehrveranstaltungen in ILIAS). Bitte loggen Sie sich dort mit Ihrer Rechenzentrumskennung ein. Wählen Sie Ihren Kurs aus und melden sich an.

PDF Download: Anleitung Kursanmeldung in Ilias

Gäste, die regulär nicht über einen Zugang zu ILIAS (und eine eigene! Rechenzentrumskennung) verfügen, schreiben eine E-Mail an sprachweiterbildung@unibw.de mit Postanschrift, Telefon­nummer und der E-Mail-Adresse, unter der Sie gewöhnlich erreichbar sind. Sie be­kommen dann Ihre Logindaten zugeschickt.


Die Anmeldung ist außer in Ausnahmefällen nicht mündlich, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Ausnahmen sind:

  • Sie verfügen noch nicht über eine eigene RZ-Kennung, um sich in ILIAS einzuloggen und anzumelden,
  • Sie möchten sich nach Ablauf der Anmeldefrist noch nachmelden.

 

Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr insofern nicht frist- und formgerecht der Rücktritt mitgeteilt wird (siehe 4.).

1.2 Gültigkeit der Anmeldung im Zusammenhang mit dem Unterrichtsmodus

Bedingt durch Maßnahmen zum Infektionsschutz, kann der Unterrichtsmodus im laufenden Trimester zwischen Präsenz- und online-Lehre wechseln. Dies kann sowohl durch eine Lockerung als auch eine Verschärfung von Maßnahmen in die eine oder andere Richtung eintreten. Ihre Anmeldung zum Kurs ist für beide Unterrichtsmodi verbindlich gültig und der Kurs wird soweit möglich lückenlos fortgesetzt.

Die Festlegung des Unterrichtsmodus trifft das Sprachenzentrum unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und Praktikabilität in Bezug auf die vorgegebenen Maßnahmen für Teilnehmende und Lehrende. Bei Maßnahmen zum Infektionsschutz, die bestimmte Personengruppen vom Präsenzunterricht gänzlich ausschließen, kommen ausnahmslos online-Unterrichtsangebote zum Einsatz, sodass alle unabhängig von ihrer persönlichen Situation die Kurse besuchen können.

Es entstehen einzelnen Teilnehmern keine Ansprüche auf anteilige Erstattung der Kursgebühr, falls sie bei einem Wechsel des Unterrichtsmodus nicht weiter teilnehmen können/wollen. Wir empfehlen daher, sich nur anzumelden, wenn Ihnen grundsätzlich die Teilnahme in Präsenz und online per Videokonferenz möglich ist und Sie mit beiden Varianten einverstanden sind.

Sollten Kurse nicht lückenlos fortgesetzt werden können, erhalten die Teilnehmer/innen eine anteilige Erstattung der Kursgebühr für die ausgefallenen Unterrichtstermine.

2. Höhe der Kursgebühr

Die Kursgebühr ist direkt abhängig von der Teilnehmerzahl. Da sich vereinzelt auch nach Kursbeginn noch Teilnehmer/innen an- oder abmelden, erfolgt die Festlegung erst mit der zweiten Kurseinheit anhand der endgültigen Teilnehmerzahl. Die Kursgebühr orientiert sich an der unten stehenden Übersicht.

Bei Kleingruppen mit weniger als 5 Teilnehmer/innen erfolgt eine individuelle Abstimmung über Unterrichtsumfang und Kursgebühr nach dem Anmeldeschluss oder in den ersten Kurseinheiten (siehe auch Sonderrücktrittsrecht unter 4.3).
 

Teilnehmerzahl 

Kursdauer

Kursgebühr

weniger als 5 TN

maximal 10 x 90 Min

Individuelle Absprache mit den Teilnehmer/innen nach Anmeldeschluss.

5 – 9 TN

9 x 90 Min.

zwischen 65,- € und 120,- €

10 x 90 Min.

zwischen 75,- € und 130,- €

10 x 120 Min. (z.B. Deutschkurse)

zwischen 95,- € und 170,- €

ab 10 TN

 

9 x 90 Min.

60,- €

10 x 90 Min.

65,- €

10 x 120 Min. (z.B. Deutschkurse)

85,- €

Bitte sehen Sie vor Kursbeginn von Nachfragen ab, wie viele Anmeldungen schon vorliegen und wie hoch die Kursgebühr tatsächlich sein wird.

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich bereit, die Kursgebühr bis zur Höhe von 130 Euro (bzw. bei Kursen mit 120 Minuten Unterricht bis zu 170,- Euro) ohne weiteres zu zahlen, wenn sich diese Gebühr aus der Teilnehmerzahl und der Länge und Anzahl der Kursstunden ergibt

Für Kleingruppen mit weniger als 5 Teilnehmern liegen die Preise in der Regel höher. In diesen Fällen gilt ein Sonderrücktrittsrecht (siehe 4.3).

In Härtefällen können abweichende Absprachen mit der Kursleitung und dem Sprachenzentrum getroffen werden. Diese müssen rechtzeitig bis 1 Werktag vor der zweiten Kursstunde getroffen werden.

3. Zahlungsmodalitäten

3.1 Allgemeine Zahlungsmodalitäten

Die Kurse der Sprachweiterbildung sind kostenpflichtig. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich, die Kursgebühr entsprechend der Teilnehmerzahl zu zahlen.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung.

Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung Auskunft über die voraussichtliche Kursgebühr.

Nach der zweiten Kurseinheit werden Sie per E-Mail über die endgültige Kursgebühr (im Rah­men der Angaben unter 2.) entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl informiert und auf­gefordert, diese zu überweisen. Dafür erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Kontodaten. Bei kurzen Workshops erfolgt die Zahlungsaufforderung bereits nach der ersten Kurseinheit.

Die Überweisung muss innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung erfolgen. Nach Ein­gang aller Zahlungen werden den Teilnehmenden Zahlungsnachweise ausgestellt und im Unterricht ausgehändigt.

 

3.2 Erstattung von Kursgebühren als Weiterbildungskosten für Beschäftigte

Beschäftigte der UniBw M haben, sofern der Besuch eines Sprachkurses von dienstlicher Relevanz ist, die Möglichkeit, die Kursgebühren aus den Mitteln ihres Organisationsbereichs erstattet zu bekommen.

Dafür muss vor Kursbeginn zunächst die schriftliche Zustimmung des/der Vorgesetzten und Kostenstellenleiters/in eingeholt werden (s. Formblatt).

Nach der Zahlungsaufforderung durch das Sprachenzentrum ist die Kursgebühr grundsätzlich zunächst von dem/der Teilnehmer/in selbst fristgerecht zu überweisen.

Nach Kursende meldet sich der/die Teilnehmer/in mit dem Formblatt im Sprachenzentrum, um sich die Kursteilnahme bestätigen zu lassen, und holt dann von dem/der Vorgesetzten und dem/der Kostenstellenleiter/in die abschließende Bewilligung und Unterschrift ein, um die Erstattung zu veranlassen. (Achtung: Bei unentschuldigtem Fehlen kann die Erstattung ganz oder teilweise versagt werden.) Anschließend ist das ausgefüllte Formblatt an ZV I.2 (Haushalt) weiterzuleiten.

4. Rücktritt und verpasste Kurseinheiten

4.1 Rücktritt für allgemeine Sprachkurse (Trimesterkurse)

Der Rücktritt von der Kursteilnahme ist bis einen Werktag vor der zweiten Kursstunde aus nachweisbaren dienstlichen bzw. mit Ihrem Studium einhergehenden terminlichen Gründen möglich.
Für private Vorkommnisse, Krankheit, Unfälle, Todesfälle u.ä. trägt der Teilnehmer / die Teilnehmerin das Ausfallrisiko.

4.1.1 Rücktritt bis 1 Werktag vor Kursbeginn
  • Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an sprachweiterbildung@unibw.de bis spätestens einen Werktag vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Da an der UniBw M der Samstag kein Arbeitstag ist, gilt bei Kursbeginn am Montag der Freitag als letzter Werktag vor Kursbeginn. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zustellungszeitpunkt der Rücktrittserklärung.
  • Bei Rücktritt bis einen Werktag vor Kursbeginn fallen keine Gebühren an.
4.1.2 Rücktritt ab dem Tag des Kursbeginns bis spätestens 1 Werktag vor der 2. Kursstunde
  • Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an sprachweiterbildung@unibw.de bis spätestens einen Werktag vor der zweiten Kursstunde mitgeteilt werden. Da an der UniBw M der Samstag kein Arbeitstag ist, gilt bei Kursbeginn am Montag der Freitag als letzter Werktag vor Kursbeginn. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zustellungszeitpunkt der Rücktrittserklärung.
  • Erfolgt der Rücktritt am oder nach dem Tag des Kursbeginns, jedoch bis spätestens einen Werktag vor der zweiten Kursstunde, wird eine Bearbeitungsgebühr von 15 € bzw. bei Teilnahme an der ersten Kursstunde eine anteilige Kursgebühr in Abhängigkeit von der Kursgröße, Gesamtstundenanzahl und der Gesamtkursgebühr erhoben.
  • Erfolgt keine frist- und formgerechte Mitteilung über den Rücktritt bis einen Werktag vor der zweiten Kursstunde, wird die Kursgebühr in jedem Fall fällig und ist nicht erstattungsfähig.
4.1.3 Rücktritt ab dem Tag der 2. Kursstunde
  • Ab dem Tag der zweiten Kursstunde ist kein Rücktritt mehr möglich.
  • Die Kursgebühr ist in voller Höhe fällig und nicht erstattungsfähig.

 

 

4.2 Spezielle Rücktrittsregelung für Workshops

Für Workshops ist wegen der kurzen Kursdauer der kostenfreie Rücktritt nur bis einen Werktag vor Beginn der ersten Kurseinheit möglich. Dies gilt für alle Workshops unabhängig von der Anzahl der Kurseinheiten.

  • Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail (an sprachweiterbildung@unibw.de) bis spätestens einen Werktag vor der ersten Kursstunde mitgeteilt werden.
  • Erfolgt keine frist- und formgerechte Erklärung des Rücktritts, wird in jedem Fall die gesamte Kursgebühr fällig.

 

4.3 Sonderrücktrittsrecht

Eine Ausnahme von der allgemeinen Rücktrittsregelung bilden Kleingruppen mit weniger als 5 Teilnehmenden. Hier erfolgt bei Kursbeginn eine individuelle Absprache mit den Teilnehmenden über die Höhe der Kurs­gebühr und es besteht bis einschließlich der ersten Kurseinheit die Möglichkeit zum gebührenfreien Rücktritt, falls keine Einigung auf eine für alle angemessene Fest­legung von Unterrichtsdauer und der damit einhergehenden Kursgebühr möglich ist. Der Rück­tritt muss dann im Kurs der Lehrkraft mitgeteilt und unmittelbar per E-Mail an sprachweiterbildung@unibw.de gemeldet werden.
Bei Rücktritt aus terminlichen Gründen gilt auch bei Kleingruppen die allgemeine Rücktrittsregelung unter 4.1  bzw. 4.2 bei Workshops.

 

4.4 Verpasste Kurseinheiten / Unterrichtsausfall

Für verpasste Kurseinheiten ist unabhängig vom Verhinderungsgrund des Teilnehmers keine Erstattung möglich.

Die Universität der Bundeswehr München versteht sich als Campus-Universität und bietet als solche im Normalfall keine Distanzlehre an. Es besteht daher kein Anspruch auf ergänzende online-Lehrangebote zur Überbrückung von Krankheit, Quarantäne, Abwesenheit vom Campus o.ä. soweit Präsenzunterricht für einen Kurs durch das Sprachenzentrum als Unterrichtsmodus festgesetzt wird.

Sollte eine Kurseinheit durch Erkrankung der Lehrkraft ausfallen, wird diese einen Nachholtermin mit den Kursteilnehmern/innen abstimmen.
Für den Fall, dass kein Nachholtermin gefunden werden kann, erfolgt eine anteilige Erstattung der Kursgebühr für die ausgefallenen Unterrichtseinheiten.

5. Bestimmungen für online-Unterricht

5.1 Pflichten der Kursteilnehmer/innen

Die Kursteilnehmer/innen erklären sich mit ihrer Anmeldung zum Kurs einverstanden, am Unterricht mittels Videokonferenz teilzunehmen, soweit diese Unterrichtsform zum Anmeldezeitpunkt bekannt gemacht wurde.

Für die Bereithaltung eines geeigneten Endgerätes und Internetverbindung zwecks Unterrichtsteilnahme ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin selbst verantwortlich.

Die Prüfung der Nutzbarkeit des jeweils verwendeten Konferenzdienstes mit dem eigenen Endgerät sollte der/die Teilnehmende vor Kursbeginn eigenständig durchführen. Zu diesem Zweck gibt der Veranstalter (das Sprachenzentrum der UniBwM oder die Lehrkraft) vor Kursbeginn bekannt, welcher Dienst für die Videokonferenzen im jeweiligen Kurs genutzt wird.

5.2 Folgen technischer Ausfälle

Treten seitens des Teilnehmers / der Teilnehmerin Schwierigkeiten mit der Internetverbindung oder dem Endgerät auf, die dazu führen, dass die Unterrichtsteilnahme nicht möglich ist oder unterbrochen wird, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr oder Nachholung des Unterrichts.

Ergibt sich ein Unterrichtsausfall durch technische Schwierigkeiten bei der Lehrkraft, kann der ausgefallene Unterricht zu einem alternativen Termin nachgeholt werden oder eine anteilige Erstattung der Kursgebühr erfolgen.

5.3 Auswirkung technischer Hindernisse auf die Rücktrittsmodalitäten

Ausnahmen von den unter 4. beschriebenen Rücktrittsfristen ergeben sich nicht.

 

Anmeldung, Gebühren und Rücktrittsbedingungen Sommerkurse

1. Anmeldung Sommerkurse

Zur Teilnahme an den Kursen der Weiterbildung ist eine ordentliche Anmeldung erforderlich - auch wenn Sie einen Kurs aus einem vorherigen Trimester fortsetzen. Die Anmeldung zu den Kursen der Sprachweiterbildung erfolgt über ILIAS (zu den Lehrveranstaltungen in ILIAS). Bitte loggen Sie sich dort mit Ihrer Rechenzentrumskennung ein. Wählen Sie Ihren Kurs aus und melden sich an.

PDF Download: Anleitung Kursanmeldung in Ilias

Bei Problemen mit der Kursanmeldung in ILIAS, kontaktieren Sie mich direkt unter sprachweiterbildung@unibw.de oder telefonisch mit der Durchwahl -2040. Eine Teilnahme ohne ordentliche Voranmeldung ist nicht möglich.

Die Anmeldung ist außer in Ausnahmefällen nicht mündlich, telefonisch oder per E-Mail möglich.

Ausnahmen sind:

  • Sie verfügen noch nicht über eine eigene RZ-Kennung, um sich in ILIAS einzuloggen und anzumelden,
  • Sie möchten sich nach Ablauf der Anmeldefrist noch nachmelden.

Ihre Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr insofern nicht frist- und formgerecht der Rücktritt mitgeteilt wird (siehe 4.).

2. Höhe der Kursgebühr Sommerkurse

Die Kursgebühr staffelt sich abhängig von der Teilnehmerzahl. Sie werden nach Anmeldeschluss und vor Kursbeginn über die zu erwartende Kursgebühr per E-Mail informiert.
Genaue Angaben zu den zu erwartenden Kursgebühren finden Sie beim jeweiligen Kurs.

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich bereit, die Kursgebühr bis zu einem Betrag ausgehend von der im Programm beim jeweiligen Kurs angegebenen Mindestteilnehmerzahl in Verbindung mit den Gesamtkosten ohne weiteres zu zahlen, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht bzw. überschritten wird.

Bitte sehen Sie deshalb vor Kursbeginn von Nachfragen ab, wie viele Anmeldungen schon vorliegen und wie hoch die Kursgebühr tatsächlich sein wird.

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird der Kurs nur in Absprache mit den angemeldeten Teilnehmern in einem ggf. angepassten Kursumfang durchgeführt, aus dem sich eine abweichende Kursgebühr ergeben kann. Wird keine passende Lösung für eine kleinere Gruppe gefunden, entfällt der Kurs.

3. Zahlungsmodalitäten Sommerkurse

3.1 Allgemeine Zahlungsmodalitäten

Die Kurse der Sprachweiterbildung sind kostenpflichtig. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich, die Kursgebühr entsprechend der Teilnehmerzahl zu zahlen.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung.

Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung Auskunft über die Kursgebühr entsprechend der Teilnehmerzahl und werden aufgefordert diese zu überweisen. Dafür erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Kontodaten.

Die Überweisung muss innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung erfolgen. Nach Eingang aller Zahlungen werden den Teilnehmer/innen Zahlungsnachweise ausgestellt.

3.2 Erstattung von Kursgebühren als Weiterbildungskosten für Beschäftigte

Beschäftigte der UniBw M haben, sofern der Besuch eines Sprachkurses von dienstlicher Relevanz ist, die Möglichkeit, die Kursgebühren aus den Mitteln ihres Organisationsbereichs erstattet zu bekommen.

Dafür muss vor Kursbeginn zunächst die schriftliche Zustimmung des/der Vorgesetzten und Kostenstellenleiters/in eingeholt werden (s. Formblatt).

Nach der Zahlungsaufforderung durch das Sprachenzentrum ist die Kursgebühr grundsätzlich zunächst von dem/der Teilnehmer/in selbst fristgerecht zu überweisen.

Nach Kursende meldet sich der/die Teilnehmer/in im Sprachenzentrum, um sich die Kursteilnahme bestätigen zu lassen, und holt dann von dem/der Vorgesetzten und dem/der Kostenstellenleiter/in die abschließende Bewilligung und Unterschrift ein, um die Erstattung zu veranlassen. (Achtung: Bei unentschuldigtem Fehlen kann die Erstattung ganz oder teilweise versagt werden.) Anschließend ist das ausgefüllte Formblatt an ZV I.2 (Haushalt) weiterzuleiten.

4. Rücktritt und verpasste Kurseinheiten Sommerkurse

4.1 Allgemeine Rücktrittsregelung

Der Rücktritt von der Kursteilnahme ist bis einen Werktag vor Kursbeginn aus nachweisbaren dienstlichen bzw. mit dem Studium einhergehenden terminlichen Gründen möglich.
Für private Vorkommnisse, Krankheit, Unfälle, Todesfälle u.ä. trägt der Teilnehmer / die Teilnehmerin das Ausfallrisiko.

  • Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail (an sprachweiterbildung@unibw.de) bis spätestens einen Werktag vor Kursbeginn mitgeteilt werden.
    Da an der UniBwM der Samstag kein Arbeitstag ist, gilt bei Kursbeginn am Montag der Freitag als letzter Werktag vor Kursbeginn.
  • Bei rechtzeitigem Rücktritt wird die bereits überwiesene Kursgebühr in voller Höhe zum nächstmöglichen Zeitpunkt erstattet. Gebühren fallen nicht an.
  • Erfolgt der Rücktritt nicht rechtzeitig am letzten Werktag vor der ersten Kursstunde, wird die gesamte Kursgebühr in jedem Fall fällig und ist nicht erstattungsfähig.

4.2 Verpasste Kurseinheiten / Unterrichtsausfall

Für verpasste Kurseinheiten ist unabhängig vom Verhinderungsgrund des Teilnehmers keine Erstattung möglich.

Sollte eine Kurseinheit durch Erkrankung der Lehrkraft ausfallen, wird diese einen Nachholtermin mit den Kursteilnehmern/innen abstimmen. Wenn kein Nachholtermin ermöglicht werden kann, erfolgt für ausgefallene Termine eine anteilige Erstattung der Kursgebühr.

5. Bestimmungen für online-Unterricht

5.1 Pflichten der Kursteilnehmer/innen

Die Kursteilnehmer/innen erklären sich mit ihrer Anmeldung zum Kurs einverstanden, am Unterricht mittels Videokonferenz teilzunehmen, soweit diese Unterrichtsform zum Anmeldezeitpunkt bekannt gemacht wurde.

Für die Bereithaltung eines geeigneten Endgerätes und Internetverbindung zwecks Unterrichtsteilnahme ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin selbst verantwortlich.

Die Prüfung der Nutzbarkeit des jeweils verwendeten Konferenzdienstes mit dem eigenen Endgerät sollte der/die Teilnehmende vor Kursbeginn eigenständig durchführen. Zu diesem Zweck gibt der Veranstalter (das Sprachenzentrum der UniBwM oder die Lehrkraft) vor Kursbeginn bekannt, welcher Dienst für die Videokonferenzen im jeweiligen Kurs genutzt wird.

5.2 Folgen technischer Ausfälle

Treten seitens des Teilnehmers / der Teilnehmerin Schwierigkeiten mit der Internetverbindung oder dem Endgerät auf, die dazu führen, dass die Unterrichtsteilnahme nicht möglich ist oder unterbrochen wird, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr oder Nachholung des Unterrichts.

Ergibt sich ein Unterrichtsausfall durch technische Schwierigkeiten bei der Lehrkraft, kann der ausgefallene Unterricht zu einem alternativen Termin nachgeholt werden oder eine anteilige Erstattung der Kursgebühr erfolgen.

5.3 Auswirkung technischer Hindernisse auf die Rücktrittsmodalitäten

Ausnahmen von den unter 4. beschriebenen Rücktrittsfristen ergeben sich nicht.