3.1 Allgemeine Zahlungsmodalitäten

Die Kurse der Sprachweiterbildung sind kostenpflichtig. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich, die Kursgebühr entsprechend der Teilnehmerzahl zu zahlen.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung.

Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung Auskunft über die voraussichtliche Kursgebühr.

Nach der zweiten Kurseinheit werden Sie per E-Mail über die endgültige Kursgebühr (im Rah­men der Angaben unter 2.) entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl informiert und auf­gefordert, diese zu überweisen. Dafür erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Kontodaten. Bei kurzen Workshops erfolgt die Zahlungsaufforderung bereits nach der ersten Kurseinheit.

Die Überweisung muss innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung erfolgen. Nach Ein­gang aller Zahlungen werden den Teilnehmenden Zahlungsnachweise ausgestellt und im Unterricht ausgehändigt.

 

3.2 Erstattung von Kursgebühren als Weiterbildungskosten für Beschäftigte

Beschäftigte der UniBw M haben, sofern der Besuch eines Sprachkurses von dienstlicher Relevanz ist, die Möglichkeit, die Kursgebühren aus den Mitteln ihres Organisationsbereichs erstattet zu bekommen.

Dafür muss vor Kursbeginn zunächst die schriftliche Zustimmung des/der Vorgesetzten und Kostenstellenleiters/in eingeholt werden (s. Formblatt).

Nach der Zahlungsaufforderung durch das Sprachenzentrum ist die Kursgebühr grundsätzlich zunächst von dem/der Teilnehmer/in selbst fristgerecht zu überweisen.

Nach Kursende meldet sich der/die Teilnehmer/in mit dem Formblatt im Sprachenzentrum, um sich die Kursteilnahme bestätigen zu lassen, und holt dann von dem/der Vorgesetzten und dem/der Kostenstellenleiter/in die abschließende Bewilligung und Unterschrift ein, um die Erstattung zu veranlassen. (Achtung: Bei unentschuldigtem Fehlen kann die Erstattung ganz oder teilweise versagt werden.) Anschließend ist das ausgefüllte Formblatt an ZV I.2 (Haushalt) weiterzuleiten.