5.1 Pflichten der Kursteilnehmer/innen
Die Kursteilnehmer/innen erklären sich mit ihrer Anmeldung zum Kurs einverstanden, am Unterricht mittels Videokonferenz teilzunehmen, soweit diese Unterrichtsform zum Anmeldezeitpunkt bekannt gemacht wurde.
Für die Bereithaltung eines geeigneten Endgerätes und Internetverbindung zwecks Unterrichtsteilnahme ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin selbst verantwortlich.
Die Prüfung der Nutzbarkeit des jeweils verwendeten Konferenzdienstes mit dem eigenen Endgerät sollte der/die Teilnehmende vor Kursbeginn eigenständig durchführen. Zu diesem Zweck gibt der Veranstalter (das Sprachenzentrum der UniBwM oder die Lehrkraft) vor Kursbeginn bekannt, welcher Dienst für die Videokonferenzen im jeweiligen Kurs genutzt wird.
5.2 Folgen technischer Ausfälle
Treten seitens des Teilnehmers / der Teilnehmerin Schwierigkeiten mit der Internetverbindung oder dem Endgerät auf, die dazu führen, dass die Unterrichtsteilnahme nicht möglich ist oder unterbrochen wird, entstehen dadurch keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr oder Nachholung des Unterrichts.
Ergibt sich ein Unterrichtsausfall durch technische Schwierigkeiten bei der Lehrkraft, kann der ausgefallene Unterricht zu einem alternativen Termin nachgeholt werden oder eine anteilige Erstattung der Kursgebühr erfolgen.
5.3 Auswirkung technischer Hindernisse auf die Rücktrittsmodalitäten
Ausnahmen von den unter 4. beschriebenen Rücktrittsfristen ergeben sich nicht.