3.1 Allgemeine Zahlungsmodalitäten
Die Kurse der Sprachweiterbildung sind kostenpflichtig. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich, die Kursgebühr entsprechend der Teilnehmerzahl zu zahlen.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung.
Sie erhalten mit der Anmeldebestätigung Auskunft über die Kursgebühr entsprechend der Teilnehmerzahl und werden aufgefordert diese zu überweisen. Dafür erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt die erforderlichen Kontodaten.
Die Überweisung muss innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung erfolgen. Nach Eingang aller Zahlungen werden den Teilnehmer/innen Zahlungsnachweise ausgestellt.
3.2 Erstattung von Kursgebühren als Weiterbildungskosten für Beschäftigte
Beschäftigte der UniBw M haben, sofern der Besuch eines Sprachkurses von dienstlicher Relevanz ist, die Möglichkeit, die Kursgebühren aus den Mitteln ihres Organisationsbereichs erstattet zu bekommen.
Dafür muss vor Kursbeginn zunächst die schriftliche Zustimmung des/der Vorgesetzten und Kostenstellenleiters/in eingeholt werden (s. Formblatt).
Nach der Zahlungsaufforderung durch das Sprachenzentrum ist die Kursgebühr grundsätzlich zunächst von dem/der Teilnehmer/in selbst fristgerecht zu überweisen.
Nach Kursende meldet sich der/die Teilnehmer/in im Sprachenzentrum, um sich die Kursteilnahme bestätigen zu lassen, und holt dann von dem/der Vorgesetzten und dem/der Kostenstellenleiter/in die abschließende Bewilligung und Unterschrift ein, um die Erstattung zu veranlassen. (Achtung: Bei unentschuldigtem Fehlen kann die Erstattung ganz oder teilweise versagt werden.) Anschließend ist das ausgefüllte Formblatt an ZV I.2 (Haushalt) weiterzuleiten.