Standardisiertes Leistungsprofil (SLP)

Im Geltungsbereich der NATO wird mit dem Standardisierten Leistungsprofil (SLP) die Fremdprachenkompetenz dokumentiert. Dieses standardisierte Leistungsstufensystem, das eine differenzierte Beurteilung der jeweils aktuellen sprachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ermöglicht, liegt allen Sprachprüfungen des Bundessprachenamtes zugrunde.

Definition der Leistungstufen

Der Grad der Beherrschung einer Fremdsprache wird für jede der vier Grundfertigkeiten Hörverstehen (Hören), Mündlicher Gebrauch (Sprechen), Leseverstehen (Lesen) und Schriftlicher Gebrauch (Schreiben) nach vier Leistungsstufen definiert. Im Einzelnen sind dies:

Leistungsstufe 1:
Elementares Können in einem begrenzten und vertrauten allgemeinen Rahmen.

Leistungsstufe 2:
Begrenztes Können in einem allgemeinen und beruflichen Rahmen.

Leistungsstufe 3:
Können im allgemeinen gesellschaftlichen und beruflich-fachlichen Bereich im Rahmen auch nicht vertrauter Sachgebiete.

Leistungsstufe 4:
Sicheres Können im allgemeinen gesellschaftlichen und beruflich-fachlichen Bereich im Rahmen auch nicht vertrauter Sachgebiete.

 

Detaillierte Beschreibung der SLP-Leistungsstufen