Pflichtsprachausbildung Englisch und Französisch
Die Teilnahme an der Fremdsprachenausbildung ist für alle an den Universitäten der Bundeswehr studierenden Offizieranwärter/-innen und Offiziere Pflicht (s. Erlass des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 10. August 1988).
Ziel der Pflichtsprachausbildung Englisch ist der Erhalt des Standardisierten Leistungsprofils (SLP) 3332 oder der Erwerb eines höheren SLP (vgl. "Grundsätze für die Fremdsprachenausbildung in den Streitkräften" des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 22. April 2010).
Zusätzlich zur Pflichtsprachausbildung Englisch können alle Studierenden an einer Französischausbildung teilnehmen, um auch ein SLP in dieser Fremdsprache zu erwerben. Studierende mit mindestens 150 Punkten im Einstufungstest Englisch haben die Möglichkeit, Französisch - alternativ zu Englisch - als Pflichtsprache zu belegen. Vor Verlassen der Universität muss jedoch auch in diesem Fall die SLP-Prüfung in Englisch abgelegt werden.
Detaillierte Informationen zur Durchführung der Pflichtsprachausbildung erhalten Sie in dem vom Studierendenbereich und dem Sprachenzentrum herausgegebenen "Merkblatt für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung".