Nachschulungskurse für studierende Soldaten
Alle Offizieranwärter und -anwärterinnen und Offiziere sollen zu Beginn des Studiums das SLP 3332 vorweisen. Dieses vor-universitär an der Offizierschule zu erwerbende SLP 3332 wird mit 8 ECTS-Punkten auf die zu erbringenden Studienleistungen des Bachelors angerechnet. Diese Punkte können nicht durch andere Studienleistungen kompensiert werden (vgl. "Grundsätze für die Fremdsprachenausbildung in den Streitkräften" des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 22. April 2010).
StudOffz/OA, die zu Studienbeginn die benötigten Kenntnisse für das SLP 3332 noch nicht erreicht haben oder keine Gelegenheit zu einem Sprachkurs und Prüfung an einer Offizierschule hatten, werden zusätzlich geschult, um die geforderte SLP-Stufe in den defizitären Fertigkeiten zu erlangen.
Die Nachschulungskurse finden für die meisten Studiengänge während der vorlesungsfreien Zeit als zweiwöchige Intensivkurse nach dem ersten Studienjahr statt (siehe "Aktuelles" für die Ankündigung der Termine, die i.d.R. ab dem Frühjahrstrimester dort zu finden ist). Wird das SLP im Rahmen dieser "Sommerkurse" nicht vollständig erlangt, erfolgt in Abhängigkeit von Platzkapazitäten und zeitlichen Möglichkeiten des/der Studierenden eine weitere Beschulung im zweiten Studienjahr.
Für die Studiengänge ETTI, HRM, LRT, MB und MM erfolgt die Nachschulung aufgrund der ausgedehnten Praktika, die im Sommer absolviert werden, zusätzlich zur Pflichtsprachausbildung ab dem Herbsttrimester des zweiten Studienjahrs. Die betroffenen Studierenden haben dann also zwei mal wöchentlich 90 Minuten Englischunterricht, einmal für die Nachschulung zur anrechenbaren Leistung und einmal für das NATO SLP, das zum Studienende vollständig sein soll. Die Nachschulung wir hier so lange besucht, bis die noch benötigten Teilfertigkeiten bestanden werden können, also in der Regel je nach Vorkenntnissen und Anzahl der fehlenden Teilprüfungen zwischen einem und drei Trimestern. Eine Ausdehnung der Nachschulung über das zweite Studienjahr hinaus ist nur möglich solange die Fristen für die (vorläufige) Masterzulassung dies erlauben. Wird das SLP bis zum Fristablauf (meist im März des dritten Studienjahres) nicht erreicht, ist der Übergang in den Master und der gesamte Studienerfolg gefährdet.
Bei sehr geringen Vorkenntnissen in Englisch sind die Möglichkeiten der Nachschulung an der UniBw nicht immer ausreichend. Auch wer nur Sprachkenntnisse im Anfängerniveau hat, muss es während des Bachelors schaffen, bis in die obere Mittelstufe zu kommen, um das SLP 3332 bestehen zu können. Hier hängt es stark vom Engagement des/der Studierenden ab, bei Bedarf auch außerhalb der Universität in Eigenregie im zivilen Bereich Sprachkurse, online Plattformen, oder auch Privatunterricht zur zügigen Verbesserung der Sprachkenntnisse zu nutzen. Neben dem Studium ist das teilweise ein erheblicher Aufwand und es empfiehlt sich, frühestmöglich damit anzufangen und nicht bis zum zweiten Studienjahr damit zu warten, um nicht zu riskieren, dass das Studium an den Sprachkenntnissen scheitert.
Nachschulungskurse für zivile Studierende
Zivile Studierende, die ebenfalls ein SLP zur Erlangung von ECTS erwerben müssen, können an Nachschulungen im Sprachenzentrum teilnehmen und anschließend die SLP Prüfungen absolvieren.
Für zivile Studierende in den Studiengängen ETTI und INF erfolgt die Nachschulung mit Ziel SLP 3332 im zweiten Studienjahr meist im Herbsttrimester (4. Fachtrimester). Teilweise kann in diesen Studiengängen eine Anrechnung anderer Leistungen erfolgen und somit auf das SLP verzichtet werden - dazu ist Absprache mit dem Prüfungsamt erforderlich.
Für Studierende der Wehrtechnik wird im 5. Trimester die Sprachausbildung Englisch mit dem Ziel-SLP 2221 durchgeführt.